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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Landesverband fordert „Hände weg vom Gehweg!“

   07. Mai 2019
Geplante Zulassung von E-Scootern in Deutschland

Stuttgart, 07.05.2019 – E-Scooter (elektrische Tretroller) sollen bald zum Alltag in unseren Städten gehören. In Wien, Paris, Madrid oder Krakau sind die Flitzer bereits auf Gehwegen und in Fußgängerzonen unterwegs. Die Bundesregierung hat bereits dem Entwurf einer Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt. Der Bundesrat soll nächste Woche zustimmen. Vorgesehen ist, dass E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 km/Stunde auf dem Gehweg fahren sollen – und zwar „in Schrittgeschwindigkeit“. Dies lehnt der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) Baden-Württemberg ab. „Hände weg vom Gehweg“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl.

Nicht nur die fast drei Mal so große Geschwindigkeit, mit denen E-Scooter unterwegs sein können, ist auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ein Problem. Häufig werden diese auch „kreuz und quer“ auf dem Gehweg abgestellt, wie das Beispiel aus Krakau zeigt.
Nicht nur die fast drei Mal so große Geschwindigkeit, mit denen E-Scooter unterwegs sein können, ist auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ein Problem. Häufig werden diese auch „kreuz und quer“ auf dem Gehweg abgestellt, wie das Beispiel aus Krakau zeigt.

„Wer schlecht sieht oder hört, mit Rollator oder Gehhilfen unterwegs ist oder auch mit dem Rollstuhl, hat Sorge, von den schnellen Flitzern angerempelt zu werden. Schließlich sind diese fast drei Mal so schnell unterwegs. Fußgänger müssen sicher unterwegs sein können“, begründet Pagel-Steidl die ablehnende Haltung des Landesverbandes. Heute hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt, entgegen der bisherigen Planung das Fahren von E-Scootern auf Gehwegen nicht zu erlauben. Frankreich sieht ab September 2019 ebenfalls ein Verbot vor und will einen Verstoß mit einer Geldbuße von 135 Euro ahnden.

Mitten in der Fußgängerzone in der Krakauer Altstadt hat ein Nutzer des ausgeliehenen E-Scooters diesen mittendrin abgestellt. Schnell kann der E-Scooter damit eine Stolperfalle für Fußgänger werden.
Mitten in der Fußgängerzone in der Krakauer Altstadt hat ein Nutzer des ausgeliehenen E-Scooters diesen mittendrin abgestellt. Schnell kann der E-Scooter damit eine Stolperfalle für Fußgänger werden.

Geplant ist, dass Nutzer per App einen Scooter ausleihen, losfahren und irgendwo abstellen. Dies sieht der Landesverband ebenfalls kritisch. „Wenn die E-Scooter „kreuz und quer“ abgestellt werden können, sind dies Stolperfallen und Hindernisse auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Dies habe ich vor kurzem hautnah in Krakau erlebt“, so Pagel-Steidl weiter. „E-Scooter haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nichts verloren. Sie gehören auf einen Radweg.“

INFO
Die ausführliche Stellungnahme des Landesverbandes zu der geplanten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung finden Sie unter
www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/...mikromobilitaet...

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 26.04.2024 / 00.32 Uhr
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