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Mehr als 3.300 Unterschriften für weniger Bürokratie und mehr Heimmitwirkung und Bewohnerschutz!
Stuttgart, 28. Januar 2026. Eine Delegation aus 14 Interessenvertretungen hat mehr als 3.300 Unterschriften zum geplanten Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) an Landessozialminister Manne Lucha MdL überreicht. Es geht dabei insbesondere um eine starke Mitwirkung von Heimbewohnern, um eine Anzeige- und Konzeptpflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Alle eint der Wunsch nach weniger Bürokratie. Doch das landesweite TPQG-Bündnis bleibt dabei: auch beim Abbau von Bürokratie muss der Schutz von Menschen mit Behinderungen und alten Menschen mit Pflegebedarf sicher sein. Die nun von noch kurzfristig vorgesehenen Änderungen reichen nicht aus, aus dem Entwurf ein gutes Gesetz für alle zu machen.
 14 unterschiedliche Selbsthilfe- und Interessenverbände haben sich zu einem landesweiten starken Bündnis gegen das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) zusammengeschlossen.
Heimmitwirkung ist verbindlich – eine Orientierungshilfe beschreibt das „wie“
Bei einer öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss des Landtags sparten die Sachverständige aus Behindertenselbsthilfe und Sozialverbänden nicht an Kritik am Gesetz. Sie appellierten eindringlich an die Abgeordneten, das Gesetz im Blick auf die Heimmitwirkung und den Bewohnerschutz nachzubessern. Minister Lucha bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf als „mutige Neuordnung des Ordnungsrechts“ und verwies auf die klare Trennung von Leistungsrecht und Ordnungsrecht. Mit dem Gesetz werde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der mehr auf Beratung als auf Kontrolle setzt. So werde die Vertrauenskultur gestärkt. Im Übrigen stellte er klar, dass auch künftig die Heimmitwirkung verbindlich sei. Im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen heißt es wörtlich: „auch künftig wird in stationären Einrichtungen Heimmitwirkung verbindlich ermöglicht, wenn dies von den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. den An- und Zugehörigen gewünscht wird.“ Die Details sollen in einer Orientierungshilfe des Ministeriums sowie einer praxisnahen Handreichung festgehalten werden.
 Eine Delegation des TPQG-Bündnisses präsentiert weit über 3.300 gesammelte Unterschriften gegen den vorliegenden Gesetzentwurf
TPQG-Bündnis fordert weitere Verbesserungen
Nach der intensiven Kritik des landesweiten TPQG-Bündnisses soll nun auch bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften nachgeschärft werden. Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sieht eine Anzeigepflicht vor. Außerdem soll eine unabhängige Beschwerdestelle im Ministerium eingerichtet werden. Die Interessenvertretungen vermissen allerdings die Vorlage einer Konzeption für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Die Änderungsanträge gehen nicht weit genug. Doch Landesregierung und Regierungsfraktionen bleiben dabei. Im Entschließungsantrag heißt es: „Auch wenn die Bedenken, die mit der anstehenden Bürokratisierung und Flexibilisierung des Heimrechts verbunden sind, nicht geteilt werden, werden sie ernst genommen.“ Falls es doch zu gravierenden unerwünschten Fehlentwicklungen kommen, werde der Gesetzgeber reagieren. Deshalb werde die Landesregierung gebeten, bis zum 30. Juni 2028 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
 Offizielle Übergabe der Unterschriften an Landesssozialminister Manne Lucha MdL unmittelbar vor der Beratung im Sozialausschuss des Landtags
Trotz aller Kritik: TPQG soll am 4. Februar 2025 beschlossen werden
Die Zeit drängt, da das Gesetz noch vor den Landtagswahlen beschlossen werden soll. Daher beriet der Sozialausschuss des Landtags in einer öffentlichen Sitzung den vorliegenden Gesetzentwurf. Während die Landesregierung und die Regierungsfraktionen sich klar dafür aussprachen, blieben die Oppositionsparteien bei ihrer Kritik. Jetzt geht es in die Zielgerade. Anfang Februar soll das neue Gesetz beschlossen werden – trotz der nicht verstummenden Kritik der Selbsthilfe- und Interessenverbände.
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