Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Katastrophenschutz

Landesverband: Belange von Menschen mit Behinderungen wurden im Gesetzentwurf vergessen

Stuttgart, 22.09.2025 – Alle Menschen sollen den gleichen Zugang zu Schutz und Unterstützung in Gefahrensituationen haben. Das ist Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Leider ignoriert der Gesetzentwurf eines Landeskatastrophenschutzgesetzes die Anforderungen einer inklusiven Katastrophenvorsorge komplett, kritisiert der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom August 2025.

Die Anhörung zum Gesetzentwurf ist abgeschlossen. Diese Woche will die Landesregierung das Katastrophenschutzgesetz beraten. Der Zeitpunkt passt, denn diese Woche ist die „Woche der Wiederbelebung“. „Jeder kann Leben retten“ lautet das Motto. „Mit der landesweiten „Initiative inklusive Katastrophenvorsorge“ ist Baden-Württemberg mustergültig gestartet und war Trendsetter. Daher ist es für uns unverständlich, weshalb der Gesetzentwurf, der zur Anhörung vorgelegt wurde, Menschen mit Behinderungen nicht mitgedacht und nicht mitberücksichtigt hat“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Nur ein inklusiver Bevölkerungsschutz ist zukunftsfähig.“ Expertinnen und Experten aus dem Bereich des klassischen Katastrophenschutzes müssen eng mit den Expertinnen und Experten mit und ohne Behinderung aus dem Alltag zusammenarbeiten, um flächendeckend einen funktionierenden Bevölkerungsschutz zu organisieren.

Die Mehrzahl der Menschen mit Behinderungen leben nicht in Einrichtungen sondern mit ihren Familien mitten im Quartier. Darauf müssen die Verantwortlichen im Ernstfall vorbereitet sein. Deshalb fordert der LVKM, den inklusiven Katastrophenschutz als Zweck des Gesetzes aufzunehmen und die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen als Mitglieder in die Gremien des Katastrophenschutzes aufzunehmen. Zudem müssten die Katastrophenschutzpläne inklusiv gestaltet werden. Notfalltreffpunkte müssen barrierefrei sein. „Menschen mit Behinderungen zählen oft zu den besonders vulnerablen Personengruppe. Sie können im Einzelfall aber auch mithelfen und unterstützen. „Warum sollte ein Mensch mit Behinderung im Einzelfall nicht bei der Essensausgabe im Notfalltreffpunkt mithelfen können?“



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