
| Pressemitteilungen |
| Themen |
| Leben ohne Barrieren |
| Recht und Politik |
| Mitgliedsorganisationen |
| Landesverband |
| EUTB-Stellen |
| Publikationen |
| Zum Reinhören |
| Downloads |
| Termine |
| Links |
| Ferienhäuser |
| Newsletter |
| Kontakt & Impressum |
| Datenschutz |
YouTube |
|
LVKM-BW.Blog
|
| coding + custom cms © 2002-2026 AD1 media · 2376323 | 20 |
Demokratieabbau statt Bürokratieabbau
Stuttgart, 30. Dezember 2025. Was sich lange abgezeichnet hat, ist nun final entschieden. Baden-Württemberg hat das Gleichbehandlungsgesetz (Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz: LADG) endgültig beerdigt – obwohl das Gesetzesvorhaben auf gutem Weg war und die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen und in die Verbändeanhörung gegeben hatte. Die Mitglieder des Bündnisses für ein LADG in Baden-Württemberg sind zutiefst enttäuscht und ernüchtert.
Andreas Foitzik, adis e.V. Tübingen und Sprecher des Bündnisses: „Wir sind vor allem auch besorgt um unsere Demokratie, wenn es auch in Zukunft möglich sein wird, menschenrechtliche Errungenschaften unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus zu beseitigen, ohne stichhaltige Argumente vorlegen zu müssen, dass das Vorhaben, hier das Gleichbehandlungsgesetz überhaupt einen Bürokratieaufbau mit sich bringt“.
Zahra Alibabanezhad Salem, erste stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA): "Ein rechtlicher Schutz vor Diskriminierung sollte ein unverzichtbarer Bestandteil einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik sein. Es ist unverständlich, dass es im Job und bei der Wohnungssuche verboten ist zu diskriminieren, aber beim Besuch von Ämtern und Behörden nicht. Gerade bei staatlichen Stellen ist das Gleichbehandlungsgesetz wichtig und notwendig, denn wenn es um Schutz vor Diskriminierung geht, sollte der Staat ein Vorbild sein!“
Maike Schollenberger, ver.di Landesbezirksleiterin: “Vor einem Landtagswahlkampf, der von Rechts mit Ressentiments bis hin zu Forderungen nach Remigration geprägt sein wird, wäre das Gleichbehandlungsgesetz ein Vertrauensbeweis des Staates gegenüber vielen zunehmend verängstigten Bürgerinnen und Bürgern gewesen. Es ist bitter, dass fünf Jahre Koalition nicht ausgereicht haben, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Wer immer nach dem 8. März am Ruder steht, ist gut beraten, dieses wichtige Thema wieder auf die Agenda zu setzen.“
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg: “Fehlende Barrierefreiheit und herabsetzende Äußerungen zählen zu den häufigsten Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen; angesichts der knappen Kassen werden teilweise Menschen mit Behinderungen gebeten, auf gesetzlich verankerte Unterstützungsleistungen zu verzichten. Das ist verletzend. Es geht den betroffenen Menschen meist nicht um Schadensersatz im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um die Feststellung, dass eine Diskriminierung vorliegt.“
Wir fordern:
Wir werden das Thema Diskriminierungsschutz auch bei der neuen Landesregierung auf die Agenda setzen.
INFO
Mehr über das „Bündnis für ein LADG Baden-Württemberg“, das sich vor der Landtagswahl 2021 gegründet hat, um sich gemeinsam für ein LADG Baden-Württemberg einzusetzen, finden Sie unter ladg.jetzt/bw
| zur Druckansicht - >> |