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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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UN-Konvention über die Rechte des Kindes
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| · | Recht auf Gleichbehandlung / Nichtdiskriminierung | Artikel 2 |
| · | Vorrang für das Wohl des Kindes | Artikel 3 |
| · | Recht auf Leben und Entwicklung | Artikel 6 |
| · | Berücksichtigung des Kindeswillens | Artikel 12 Abs. 1) |
Die Konvention umfasst insgesamt 54 Artikel. Die amtliche deutsche Übersetzung ist nicht verbindlich.
| Geltung für das Kind, Begriffsbestimmung | |
| ...jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt. | Artikel 1 |
| Allgemeine Bestimmungen | |
| Achtung der Kinderrechte, Diskriminierungsverbot | Artikel 2 Abs. 1) |
| Wohl des Kindes | Artikel 3 |
| Verwirklichung der Kinderrechte | Artikel 4 |
| Respektierung des Elternrechts | Artikel 5 |
| Verpflichtung zur Bekanntmachung | Artikel 42 |
| Weitergehende inländische Bestimmungen („Günstigkeitsklausel“) | Artikel 41 |
| Abwehrrechte | |
| Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung | Artikel 6 |
| Pflicht zur Achtung der Identität des Kindes | Artikel 8 |
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Keine Trennung des Kindes von den Eltern (Ausnahme: Trennung ist zum Wohl des Kindes notwendig) |
Artikel 9 |
| Meinungs- und Informationsfreiheit | Artikel 13 |
| Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit | Artikel 14 |
| Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit | Artikel 15 |
| Schutz der Privatsphäre (Familie, Wohnung, Schriftverkehr) und der Ehre | Artikel 16 |
| Schutz vor Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; ggf. Anspruch auf Rechtsbeistandschaft | Artikel 37 |
| Leistungs- und Teilhaberechte | |
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Recht auf Eintrag ins Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden |
Artikel 7 |
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Recht auf Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte |
Artikel 10 |
| Berücksichtigung des Kindeswillens: Mitspracherecht des Kindes | Artikel 12 Abs. 2) |
| Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz | Artikel 17 |
| Adoption (unter Berücksichtigung des Wohl des Kindes) | Artikel 21 |
| Gesundheitsvorsorge (Zugang zu Gesundheitsdiensten) | Artikel 24 |
| Recht in Einrichtung untergebrachter Kinder auf regelmäßige Überprüfung | Artikel 25 |
| Recht auf soziale Sicherheit (soziale Leistung, Sozialversicherung) | Artikel 26 |
| Recht auf angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt | Artikel 27 |
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Recht auf Bildung, Schule Berufsausbildung Bildungsziele, Bildungseinrichtungen |
Artikel 28 Artikel 29 |
| Recht auf Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung | Artikel 31 |
| Recht auf Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder | Artikel 39 |
| Soziale und wirtschaftliche Rechte mit mittelbarer Drittwirkung | |
| Recht auf Erziehung durch die Eltern oder ggf. den Vormund (Verantwortung für das Kindeswohl) | Artikel 18 |
| Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung | Artikel 19 |
| Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates für von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption | Artikel 20 |
| Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung | Artikel 32 |
| Schutz vor sonstiger Ausbeutung | Artikel 36 |
| Schutz vor Suchtstoffen (Drogen) | Artikel 33 |
| Schutz vor sexuellem Missbrauch | Artikel 34 |
| Verhinderung von Entführung und Kinderhandel | Artikel 35 |
| Rechte für Kinder in besonderen Lebenslagen | |
| Rechte von Flüchtlingskinder auf angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe | Artikel 22 |
| Rechte behinderter Kinder auf Förderung zur Wahrung ihrer Würde, deren Selbständigkeit und deren aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft | Artikel 23 |
| Recht auf Minderheitenschutz und auf Pflege der kulturellen Identität | Artikel 30 |
| Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräfteng | Artikel 38 |
| Völkerrechtliche Überwachungsmechanismen | |
| Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes | Artikel 43 |
Berichtspflichten der Vertragsstaaten über getroffene Maßnahmen und Fortschritte bei der Umsetzung an den Ausschuss
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Artikel 44 |
| Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen | Artikel 45 |
UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 im Wortlaut und mit Materialen, download
Letzte Aktualisierung: 17.04.2010