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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Bürokratieabbau ja – aber nicht auf Kosten von Patientenschutz und Mitwirkung 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen warnen deutlich

   27.11.2025
 

Am 3.Dezember findet die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) statt, den das Land als erfolgreiche „Entbürokratisierung-Initiative“ präsentiert. Dem widerspricht ein Bündnis von 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe deutlich:

Dieser Gesetzentwurf markiert einen tiefen Einschnitt. Er überschreitet die Grenzen einer verantwortungsvollen Deregulierung deutlich und führt zu einem tiefgreifenden Abbau zentraler Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Statt klaren Rahmenbedingungen werden nun Rechte von Pflegebedürftigen und deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung massiv geschwächt – teils sogar vollständig aufgehoben.

Wegfall von Mindeststandards bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Besonders gravierend trifft dies Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keinen ordnungsrechtlichen Mindeststandards mehr unterliegen. Mit der Streichung der Anzeigepflicht und der Pflicht zur Vorlage einer Konzeption wäre nicht mehr nachvollziehbar, wo eine WG entsteht, wie sie organisiert ist und nach welchen Grundsätzen Betreuung und Selbstbestimmung gestaltet werden.

Auch eine unabhängige Beschwerdemöglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Damit stünden pflegebedürftige Bewohner:innen, Menschen mit Demenz sowie Menschen mit Behinderung im Konfliktfall ohne staatliche Anlaufstelle da.

Mitwirkungsrechte werden geschwächt

Für Bewohner:innen von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohnerinnen und Bewohner eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag. Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen.

Das Bündnis warnt:

Unter dem Etikett der Entbürokratisierung wird ein Gesetz vorgelegt, das einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung einleitet und zentrale Qualitätsstandards sowie Schutzrechte abbaut – mit erheblichen Risiken für Transparenz, Teilhabe und die Sicherheit der Betroffenen.

Deshalb lädt das Bündnis ein zu einer Kundgebung im Vorfeld der Anhörung im Sozialausschuss des Landtags von Baden-Württemberg ein am 3. Dezember 2025, 12.45 Uhr bis 13.15 Uhr vor der Oper Stuttgart am Eckensee.

Forderungen des Bündnisses TPQG:

  • Erhalt der Heimmitwirkung als starkes, verbindliches Beteiligungsinstrument
  • Verlässlicher Schutz für Bewohner:innen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
  • Klare Mindestanforderungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften – zu Konzept, Struktur und Transparenz

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 28.11.2025 / 09.34 Uhr
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