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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
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Barrierefreies Camping in „The Länd“ – Vision oder Wirklichkeit?

   07. Juli 2023
 

Stuttgart, 7. Juli 2023 – Camping boomt. Es gibt den Trend zum naturnahen Urlaub – nicht allein durch Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie. Viele Menschen mit schweren Behinderungen und ihre Familien verbringen ihren Urlaub auf einem Campingplatz. Hersteller von Wohnmobilen und Wohnwagen haben den Trend erkannt und bauen barrierefreie Fahrzeuge. „Reisen für alle“ – also barrierefreier Tourismus – gehört die Zukunft. Als Bremser erweist sich aus Sicht des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) die neue Campingplatz-Verordnung des Landes. Barrierefreies Camping bleibt in „The Länd“ eine Vision.

Barrierefrei, inklusiv und nachhaltig: der kleine, aber feine Campingplatz Cap Rotach in Friedrichshafen am Bodensee<br />Foto: Mara Sander
Barrierefrei, inklusiv und nachhaltig: der kleine, aber feine Campingplatz Cap Rotach in Friedrichshafen am Bodensee
Foto: Mara Sander

Campingplatz-Verordung: Umfassende Barrierefreiheit erst ab 200 Stellplätzen

„Das Land verschlankt die Campingplatz-Verordnung zum 1. Juli 2023. Die Erleichterungen für Wohnmobilstell- und Campingplätze ermöglichen mehr Vielfalt und machen Baden-Württemberg auch für Camper attraktiver. Die Neuregelung ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung“, heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung. Die Neuregelung sieht allerdings erst bei Campingplätzen mit mehr als 200 Plätzen eine umfassende Barrierefreiheit vor. „Das ist ein krasser Widerspruch. Seit 1996 schreibt die Landesbauordnung vor, dass Camping- und Zeltplätze mit mehr als 50 Standplätzen barrierefrei herzustellen sind, so dass Menschen mit Behinderungen diese Anlagen zweckentsprechend und ohne fremde Hilfe nutzen können“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Damit ist doch klar, dass Toiletten, Duschen usw. in ausreichender Zahl barrierefrei sein müssen. Die neue Campingplatz-Verordnung steht aus unserer Sicht dazu in krassem Widerspruch.“ Dort heiße es in § 12 Absatz 3 wörtlich: „Für Campingplätze ab 200 Standplätzen müssen darüber hinaus mindestens eine Trinkwasserzapfstelle, eine Toilette, eine Geschirrspül-, eine Wäschespüleinrichtung, je ein Abfall- bzw. Wertstoffsammelbehälter und eine Ausgussmöglichkeit für Inhalte von Chemietoiletten uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.“ Auf diese Weise ignoriere die Landesregierung die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, eine umfassende barrierefreie Umwelt zu schaffen. „Wir fordern barrierefreies Camping jetzt. Es darf keine Vision bleiben“, so Pagel-Steidl.

Selbstverständlich ist ein barrierefreies Geschirrspülen möglich.
Selbstverständlich ist ein barrierefreies Geschirrspülen möglich.

Vorbild für Barrierefreiheit: Campingplatz Cap Rotach

Es geht auch anders. Der Campingplatz Cap Rotach in Friedrichshafen am Bodensee hat 50 Stellplätze, 20 Zeltplätze und einige Hotel- bzw. Pensionszimmer. Der Inklusionsbetrieb wurde mehrfach für Barrierefreiheit, Inklusion und Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Dort gibt es selbstverständlich barrierefreie Toiletten, Duschen und Waschplätze. „Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit sind zwei Seiten einer Medaille. Man muss es nur wollen“, so Pagel-Steidl.

Barrierefreie Sanitärräume mit WC und Dusche für Rollstuhlfahrer sind Standard.
Barrierefreie Sanitärräume mit WC und Dusche für Rollstuhlfahrer sind Standard.

INFO
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Landesregierung vom 28. Juni 2023 „Erleichterungen für Campingplätze“



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v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 18.05.2024 / 17.40 Uhr
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