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Stuttgart, 06.06.2025 – Heimbeiräte sind die gewählten Vertreter der Bewohner in stationären Einrichtungen vor allem der Alten- und Behindertenhilfe. Sie sind das Sprachrohr der Bewohner und wirken mit in allen Angelegenheiten, die das Leben im Heim betreffen. Dabei geht es u.a. um Themen wie Unterkunft, Verpflegung, Personal, Maßnahmen zur angemessenen Qualität, Organisation von Veranstaltungen oder der Gestaltung des Alltags und der Freizeit. Geregelt ist dies im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) sowie in der sog. Heimmitwirkungsverordnung.
Unter der Überschrift „BW zukunftssicher aufstellen und Verwaltungsverfahren beschleunigen - Verwaltung entlasten“ schlagen die Mitglieder der sog. Entlastungs-Allianz vor, das WTPG auf Möglichkeiten der Flexibilisierung und Entbürokratisierung zu überprüfen und die Landesheimmitwirkungsverordnung ersatzlos zu streichen. Durch einen Bericht in SWR1 BW Ende Februar 2025 sind die Reformpläne bekannt geworden. Dagegen regt sich Widerstand.
Heimbeiräte sind unverzichtbar
Aus der Sicht des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) Baden-Württemberg sind Heimbeiräte unverzichtbar. „Es geht hier um die Wahrnehmung von Rechten. Es geht um Partizipation, um Demokratie“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Und Inklusionsbotschafter und ehrenamtliches Vorstandsmitglied Sebastian Fuchs ergänzt: „Das eigene Lebensumfeld mitgestalten zu können, ist gerade in stationären Wohnformen besonders wichtig. Einfach ist es nicht, dies immer so umzusetzen. Viele Menschen mit Behinderungen trauen sich eine solche Aufgabe nicht ohne Weiteres zu. Deshalb brauchen sie Schulungen und eine gute Unterstützung. Statt darüber nachzudenken, Heimbeiräte abzuschaffen, muss man Wege finden für eine gute Unterstützung der Heimbeiräte, denn es gilt auch hier der Grundsatz: „nichts über uns ohne uns.“
Noch liegt ein offizieller Gesetzentwurf nicht vor. Der ehrenamtliche Vorstand hat sich in seiner Sitzung dennoch intensiv mit dem Thema befasst und dabei einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die Mitwirkung der Bewohner („Heimbeirat“) gesetzlich zu verankern. Der Vorstand lehnt die Streichung des § 9 WTPG ab. Eine Mitwirkung auf freiwilliger Basis reicht nicht aus. Vielmehr müssen Bewohner verstärkt befähigt werden, ihre Mitwirkungsrechte wirkungsvoll auszuüben. Kurzum: Heimbeiräte müssen gesetzlich verpflichtend bleiben!“
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