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Offener Brief des zivilgesellschaftlichen Bündnisses für ein LADG Baden-Württemberg
Stuttgart, 17. 04.2026 - Die letzte Landesregierung hat das Gleichbehandlungsgesetz (Landesantidiskriminierungsgesetz) nicht mehr über die Ziellinie geschafft. In einem offenen Brief wenden sich über Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft an die zukünftige Landesregierung und fordern, das Gesetzesvorhaben wieder in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Feray Şahin, Paritätischer Landesverband Baden-Württemberg: "Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden Diskriminierungserfahrungen in staatlichen Institutionen und Behörden wie z.B. in Schulen, der öffentlichen Verwaltung und Polizei nicht berücksichtigt, weil diese der Länderhoheit unterliegen. So auch in Baden Württemberg. Wir fordern die neue Landesregierung auf, diese Schutzlücke mit einem Landes-Antidiskriminierungsgesetz zu schließen und jeglicher Form von Diskriminierung auch in diesen Handlungsfeldern entgegenzuwirken“.
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg: “Fehlende Barrierefreiheit und herabsetzende Äußerungen zählen zu den häufigsten Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz hilft, bestehende Regelungslücken zu schließen und ermutigt Menschen mit Behinderungen, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Für die betroffenen Menschen geht es dabei meist nicht um Schadensersatz im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um die Feststellung, dass eine Diskriminierung vorliegt.“
David Warneck, stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg: „Diskriminierungsfreiheit ist ein Ziel, das an Bildungseinrichtungen von großer Bedeutung ist. Kitas, Schulen, Hochschulen sind nicht nur Lernraum, sondern auch Lebensraum, in dem sich alle sicher bewegen sollen. Abbau von Diskriminierung trägt wesentlich zu Chancengleichheit und zu Bildungserfolg bei. Neben anderen Maßnahmen hilft auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz, diesem Ziel näher zu kommen“.
Andreas Foitzik, adis e.V. Tübingen und Sprecher des Bündnisses: „Der Vorwurf, das Gesetz sei ein „Bürokratiemonster“, ist offensichtlich falsch. In Berlin gibt es nun fünf Jahre Erfahrung mit einem Gesetz, das deutlich weitreichender ist als es der Entwurf in Baden-Württemberg war. Alle Expert*innen aus Berlin berichten übereinstimmend, dass dieses Argument keine Grundlage hat. Im Gegenteil: Die Berliner Erfahrungen weisen darauf hin, dass nur ein starkes Gesetz mit einer starken Ombudsstelle es ermöglicht, dass es zu gütlichen Schlichtungen und eben nicht zu Klagen kommt.“
Maike Schollenberger, ver.di Landesbezirksleiterin: „Vertrauen in den Staat erhalten, aufbauen oder wiederherstellen ist eine zentrale Währung für die Politik der nächsten Jahre. Ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kann hierbei maßgeblich dazu beitragen, Misstrauen zu beseitigen.“
INFO
Hier finden Sie den: Offenen Brief des landesweiten Bündnisses für ein LADG
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