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Diesel-Rußpartikelfilter: Jetzt können behinderte Menschen kostengünstig nachrüsten! | |
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Weiden, Düsseldorf, Berlin. Das am 1. April 2007 in Kraft getretene 4. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz hat steuerliche Anreize in Höhe von bis zu 330 Euro für den nachträglichen Einbau von Diesel-Rußpartikelfiltern geschaffen. Ziel ist es, Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit durch Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen zu reduzieren. Menschen mit Behinderung und deren Fahrdienste, die ganz oder teilweise von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, können von dieser neuen, gesetzlich vorgesehenen Steuerentlastung bei Nachrüstung ihres Fahrzeugs nicht oder nur in geringem Umfang profitieren. ?Durch das geschlossene Rabatt-Abkommen wird die entgangene Steuerersparnis vollständig kompensiert?, so die Unterzeichner des Abkommens. ?Die Vereinbarung ist daher ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und in Richtung Umweltschutz.?
Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, freut sich über die Initiative: ?Die Umrüstung von Diesel-Pkw auf Rußpartikelfilter ist ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Lebensqualität in unseren Städten. Es war der ausdrückliche Wunsch von Parlamentarierinnen und Parlamentariern im Bundestag, dass auch Menschen mit Behinderung einen finanziellen Anreiz für die Nachrüstung eines Partikelfilters bekommen sollten. Über die Kfz-Steuer ist dies nicht bzw. nicht vollständig möglich, weil schwer behinderte Menschen ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind. Dank dieser unbürokratischen Initiative von A.T.U, TWINTEC und dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte können jetzt auch Menschen mit Behinderung mit attraktiven Konditionen ihren Beitrag für eine bessere Luft leisten.? Und so geht es: Der Kunde wendet sich direkt an eine der rund 600 A.T.U-Werkstätten und bittet um die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Diesel-Rußpartikelfilter. Dort legt er den aktuellen Kfz-Steuerbescheid vor. Bei einer 100-prozentigen Befreiung von der Kfz-Steuer gewährt die A.T.U- Werkstatt auf die anfallenden Umrüstungs- und Filterkosten einen Nachlass von 330 Euro. Der Rabatt wird direkt von der Rechnung abgezogen. Liegt eine 50-prozentige Befreiung von der Kfz-Steuer vor, erhält der Kunde von den Firmen einen Nachlass von 165 Euro. Die anderen 165 Euro können beim Finanzamt über die Kraftfahrzeugsteuer geltend gemacht werden. (Quelle: www.bvkm.de) | |
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