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Landesverband fordert Investitionen für mehr Barrierefreiheit!

   14. Januar 2009
Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes sollen Mittel bereitstellen.

Stuttgart (pm). „Die Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes bieten die einmalige Chance, bauliche Hindernisse abzubauen und in mehr Barrierefreiheit zu investieren“, fordert Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg. Barrierefreiheit nützt allen. Deshalb müssen Bahnhöfe, Busse und Bahnen, Schulen und Hochschulen, Museen, Schwimmbäder und Sporthallen, Gaststätten und Hotels, Arztpraxen und Kliniken sowie Wohnungen dringend an die Bedarfe älterer und behinderter Menschen sowie der Familien angepasst und barrierefrei ausgebaut werden. „Dies ist ein Muss, wenn Steuermittel zur Ankurbelung der Konjunktur eingesetzt werden“, so Pagel-Steidl. Barrierefreies Bauen ist ein zukunftsträchtiges Thema und ist sowohl für die Nutzer als auch für die Bauwirtschaft interessant. Jutta Pagel-Steidl: „Während Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung hoch im Kurs stehen, wird der Abbau von baulichen Hindernissen noch immer sehr stiefmütterlich behandelt.“ Zwei Beispiele: Ganz aktuell wurde aus Kostengründen beim Umbau der alten Staatsgalerie in Stuttgart auf den Einbau eines neuen Aufzugs verzichtet. Beim Umbau des Bahnhofes Oberkochen im Ostalbkreis wurde ein bestehender stufenloser Zugang zum Bahnsteig beseitigt und durch Treppen ersetzt. Die von Behindertenverbänden eingereichte Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte.

Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg fordert:

  1. Die Mittel aus den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes müssen auch zum Abbau von baulichen Hindernissen (z.B. bei Schul- und Sportstättenbau, Tourismusprojekten) eingesetzt werden.
  2. Förderprogramme zur Energieeinsparung müssen mit denen zur Herstellung und / oder Sanierung von barrierefreiem Wohnraum verknüpft werden. Bauherren, die Maßnahmen zur Energieeinsparung planen, müssen Anreize erhalten, gleichzeitig auch Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu ergreifen.
  3. Steuermittel müssen grundsätzlich so eingesetzt werden, dass sie in gleichem Maße Menschen mit und ohne Behinderung nützen. Soweit es vom Förderzweck möglich ist, muss eine Förderung durch Steuermittel mit der Pflicht zum Abbau von Barrieren verbunden werden.


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