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Was ist für Eltern bei einer Bildungswegekonferenz wichtig? | |
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Stuttgart. „Miteinander in der Vielfalt und Vielfalt im Miteinander“ – unter dieses Motto stellt die Landesregierung Baden-Württemberg ihren neuen Weg in der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und folgt damit den Empfehlungen des Expertenrates zur schulischen Bildung und Erziehung von Schülern mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf. Kernstück der Empfehlungen ist die sog. Bildungswegekonferenz, bei der unter Berücksichtigung des Kindeswohls unter Mitwirkung der Eltern die Frage des geeigneten Lernortes entschieden wird. Das Staatliche Schulamt hat die Federführung für das gesamte Verfahren sowie die Entscheidungshoheit, d.h. es bestimmt abschließend den Lernort des Kindes. Das Staatliche Schulamt beteiligt – neben den Eltern – andere Stellen, insbesondere die Vertreter der Schulen, des Gesundheitsamtes, des Sozialamtes, der Schülerbeförderung. Mit den Bildungswegekonferenzen wird Neuland betreten. Entsprechend groß ist die Verunsicherung – sowohl bei Eltern von schulpflichtigen Kindern mit Behinderung als auch in den beteiligten Behörden. Unser Landesverband hat auf der Grundlage erster Erfahrungen einen 10-Punkte-Katalog (Stand: August 2010) mit Tipps aus Elternsicht erarbeitet, um Eltern eine erste Orientierungshilfe zu geben. Er wird ständig aktualisiert. Die ausführliche Elterninfo finden Sie hier: bildungswegekonferenz.pdf. | |
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