Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.

Themen

Leben ohne Barrieren

Recht und Politik

Mitgliedsorganisationen

Landesverband

EUTB-Stellen

Publikationen

Zum Reinhören

Downloads

Termine

Links

Ferienhäuser

Newsletter

Kontakt & Impressum

Datenschutz

facebook

YouTube
LVKM-BW.Blog


coding + custom cms © 2002-2024
AD1 media · 1890389 | 27
+ + + Pressemitteilungen + + + [ Übersicht anzeigen ]

Die Tötung eines Kindes „auf Verlangen“ ist niemals eine Lösung.
Landesverband fordert Ausbau der Palliativversorgung.

   13. Februar 2014
Belgien erlaubt aktive Sterbehilfe für Kinder

Stuttgart, 13. Februar 2014 – Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. kritisiert heftig die Entscheidung des belgischen Parlaments, in Belgien die aktive Sterbehilfe auch für Kinder zu erlauben.

Kinder brauchen den besonderen Schutz der Familie und der Gesellschaft. Die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche steht im krassen Widerspruch zu dem in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankerten Recht auf Leben.

„Die betroffenen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien brauchen eine ihren Bedürfnissen entsprechende umfassende Versorgung und Begleitung. Dazu ist es dringend erforderlich, die Kinderhospizarbeit sowie die Palliativmedizin flächendeckend auszubauen und zu finanzieren“, so Landesgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl, anlässlich der heutigen Zustimmung des belgischen Parlaments, aktive Sterbehilfe auch für Kinder und Jugendliche zu erlauben.

Hintergrund:
Das belgische Parlament hat am Donnerstag, 13. Februar 2014, mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die aktive Sterbehilfe auch für Kinder und Jugendliche erlaubt.

Voraussetzung dafür ist, dass das Kind die aktive Sterbehilfe will und die Eltern dem Wunsch zustimmen. Ein Arzt oder Psychologe muss zudem die „Urteilsfähigkeit“ des Kindes feststellen. Das Gesetz („loi relatif à l’euthanasie“) soll „schwerst kranken und unerträglich leidenden“ Minderjährigen helfen. Aktive Sterbehilfe für Erwachsene ist in Belgien bereits seit 2002 erlaubt.


 zur Druckansicht - >> 




zum Seitenanfang


Links und Hinweise

Spenden
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
Ziel: Barrierefreiheit!
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
Serviceportal für Baden-Württemberg
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen | Externer Link zur Seite:  »Online Beratung«  (Seite öffnet im neuen Fenster)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Ferienhäuser des Landesverbandes
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg