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Teilhabe jetzt – ohne wenn und aber!
Landesverband kritisiert Verwässerung der Finanzierungsgrundlage durch die Bundesregierung

   19. März 2015
Zumeldung zu: Beschluss der Bundesregierung: Eckwerte der Finanzplanung des Bundes bis 2019

Stuttgart, 19.03.2015 - „Ein Bundesteilhabegesetz braucht die finanzielle Beteilligung des Bundes“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg und appelliert an die Bundesregierung: „Nicht auf halbem Wege stehen bleiben!“

Im Koalitionsvertrag ist die grundlegende Neuausrichtung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen in einem geplanten Bundesteilhabegesetz und die Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro durch die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingleiderungshilfe verankert. Die Bundesregierung hat mit ihrem gestrigen Beschluss der Eckwerte zur Finanzplanung bis 2019 eine „Rolle rückwärts“ gemacht. Statt einer zweckgebundenen Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Hilfen für Menschen mit Behinderungen sollen nun die Kommunen allgemein entlastet werden. Der Reform der Eingliederungshilfe wird damit die wesentliche Grundlage entzogen. Das Bundesteilhabgesetz braucht zwingend eine finanzielle Beteiligung des Bundes. Menschen mit Behinderungen und ihre Familien soll das Bundesteilhabegesetz eine bessere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bringen. Mit einem Federstrich wird nun dieses Vorhaben gefährdet. Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sind enttäuscht“, so Pagel-Steidl.


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