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Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) braucht dauerhafte Unterstützungmberg | |
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Berlin, 29.05.2019 – Gemeinsam haben der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mit Unterstützung von Aktion Mensch ein Netzwerk unabhängige Beratung aufgebaut. Das Motto lautete „Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.“ Das bundesweite Beratungsnetzwerk startete an acht Standorten und Es war sozusagen ein Vorläufer der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die im Bundesteilhabegesetz verankert wurde. Mit einem prall gefüllten Fachtagung wurde das – inzwischen umbenannte – Kooperationsprojekt „Netzwerk unabhängige Beratung“ mit enem guten Ergebnis in Berlin verabschiedet. Strahlende Gesichter beim erfolgreichen Abschluss des Projekts „Netzwerk unabhängige Beratung“ in Berlin.
Bildrechte: BSK Über 80 Beraterinnen und Berater von Beratungsstellen der unabhängigen Teilhabeberatung aus ganz Deutschland konnten sich über die Ergebnisse des Projektes informieren. Von den Anfangsschwierigkeiten beim Aufbau der Beratungsstellen und der Vernetzung berichteten dann auch die Beraterinnen und Berater. Positiv wurden die angebotenen Schulungen bewertet, die inhaltlich und organisatorisch fit machten für die Beratungsarbeit vor Ort. Diese Erkenntnisse kommen nun auch den über 500 EUTB-Beratern zugute. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben sich die Anforderungen an die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung nochmals verändert. Jetzt gibt es klare Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Die Träger mussten sich an ihre neue Aufgaben als Arbeitgeber und Verwalter von Fördermitteln gewöhnen und erhoffen sich hierbei mehr Unterstützung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Fachstelle Teilhabeberatung. Sie stellten ihre Erfahrungen als Träger von EUTB-Stellen vor: Sabine Goetz (lsk bw) und Jutta Pagel-Steidl (LVKM BW)
Die Abschussveranstaltung in Berlin nutzten Sabine Goetz, Geschäftsstellenleitung des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (LSK) und Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM), über die Erfahrungen als Träger von EUTB-Stellen zu berichten. Ihre Hauptforderungen: „Weniger Bürokratie in der Verwaltung der Fördermittel, dauerhafte und verlässliche Finanzierung der EUTB-Stellen. Die Ratsuchenden und die befristet angestellteten Berater brauchen Sicherheit.“ Die EUTB-Stellen sind derzeit bis Ende 2020 befristet. Das Gesetz sieht eine Fortführung bis Ende 2022 vor. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD eine Entfristung vorgesehen. Der Vertreter des BMAS kündigte an, dass die EUTB-Träger in Kürze über das Verfahren in Bezug auf die Verlängerung bis 2022 informiert werden. „Der Aufbau neuer Beratungsstellen braucht Zeit“, so Goetz und Pagel-Steidl übereinstimmend und appellierten an die Verantwortlichen, zügig die Vorgaben des Koalitionsvertrages in Gesetzeshandeln umzusetzen. INFO | |
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