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Jutta Pagel-Steidl als zweite stellvertretende Vorsitzende des SWR Rundfunkrates wiedergewählt

   17. März 2023
„Barrierefreiheit weiter vorantreiben“

Stuttgart, 17.03.2023. Der SWR Rundfunkrat hat die beiden stellvertretenden Vorsitzenden Argyri Paraschaki-Schauer und Jutta Pagel-Steidl in ihrem Amt bestätigt. Außerdem beschäftigten sich die Mitglieder mit aktuellen Reformprozessen, insbesondere zur Umsetzung des 3. Medienänderungsstaatsvertrags.

Turnusmäßig stand zur Mitte der fünfjährigen Amtszeit des Rundfunkrates die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden an. Als erste stellvertretende Vorsitzende wurde Argyri Paraschaki-Schauer in ihrem Amt bestätigt, die vom Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg in den Rundfunkrat entsandt wurde.

Nach der Wahl (v.l.n.r.): Jutta Pagel-Steidl (2. stv. Vorsitzende), Dr. Engelbert Günster (Vorsitzender), Argyri Paraschaki-Schauer (1. stv. Vorsitzende)<br />Foto: SWR
Nach der Wahl (v.l.n.r.): Jutta Pagel-Steidl (2. stv. Vorsitzende), Dr. Engelbert Günster (Vorsitzender), Argyri Paraschaki-Schauer (1. stv. Vorsitzende)
Foto: SWR

Mit großer Mehrheit wurde Jutta Pagel-Steidl als zweite stellvertretende Vorsitzende ebenfalls wiedergewählt. Die 59-jährige Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg ist selbst behindert. Sie vertritt die baden-württembergischen Behindertenorganisationen und wurde von der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg entsandt. „Barrierefreiheit ist mir ein zentrales Anliegen und dafür stehe ich auch im SWR Rundfunkrat ein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für alle Menschen da. Und um diesen Auftrag zu erfüllen, müssen die Inhalte an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst sein. Meine Wiederwahl als 2. stellvertretende Vorsitzende zeigt auch, dass es dem gesamten Rundfunkrat ein Anliegen ist, Barrierefreiheit im linearen Fernsehen, im Hörfunk und online weiter voranzutreiben."

Informationen zum Rundfunkrat
Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Das Gremium setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt. Sie sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Die Amtszeit des Rundfunkrats beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt die Vorsitzenden sowie die erste und zweite Stellvertretung für die Dauer von 30 Monaten, wobei der erste Vorsitz und die erste Stellvertretung Mitglieder des Rundfunkrats aus verschiedenen Ländern sein müssen. Mehr dazu unter www.swr.de/gremien/


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