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Landesverband fordert verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

   18. November 2023
 

Stuttgart, 18. November 2023. „Alle inklusive – dafür setzen wir uns ein!“ Bei der hybrid organisierten Mitgliederversammlung des Landesverbandes war das Motto erneut hautnah zu erleben. Mit großer Erleichterung haben die Mitglieder die Nachricht aufgenommen, dass der Bund in einer sog. „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses die geplanten Kürzungen bei den Freiwilligendienste zurückgenommen hat. „Die Freiwilligen sind Farbtupfer im Leben von vielen Menschen mit schweren Behinderungen. Sie ermöglichen mehr Teilhabe und sind daher unverzichtbar“, so LVKM-Vorsitzender Thomas Seyfarth.

Mitmachen und mitgestalten: bei der hybriden Mitgliederversammlung des Landesverbandes wurde intensiv darüber diskutiert, wie die Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen weiter verbessert werden kann.
Mitmachen und mitgestalten: bei der hybriden Mitgliederversammlung des Landesverbandes wurde intensiv darüber diskutiert, wie die Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen weiter verbessert werden kann.

Mangel an barrierefreien Wohnungen

Landauf, landab fehlen bezahlbare, barrierefreie Wohnungen. Laut Statistik fehlten bundesweit im Jahr 2018 bereits 2,4 Millionen barrierefreie oder barrierereduzierte Wohnungen. „Es ist höchste Zeit für ein klares Bekenntnis für Barrierefreiheit beim Neubau von Wohnungen sowie bei Umbauten in Bestandsgebäuden“, so LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Nur barrierefreies Bauen ist nachhaltiges und soziales Bauen.“ Die Mitgliederversammlung forderte daher, durchgängig auf Barrierefreiheit bei der Schaffung von neuem Wohnraum durch Aufstockungen auf Garagen und Discountern oder bei der Umwandlung von Bürogebäuden in Wohnungen zu achten. „Menschen mit und ohne Behinderungen wollen mittendrin im Quartier leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnungen barrierefrei sind. Nur so schaffen wir den Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft.“

Inklusion von Anfang an

Mit Sorge sehen die Mitglieder die Einführung eines „Erprobungsparafen“ im Kindertagesbetreuungsgesetz. Kinder mit Behinderungen haben wie Kinder ohne Behinderung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. So steht es im Gesetz. Doch die Erfahrungen der Familien mit behinderten Kinder sind vielfach andere: Kinder mit schweren Behinderungen werden in der Kita nicht aufgenommen oder nur stundenweise oder der bereits zugesagte Platz werde sogar gekündigt. Die Leidtragenden sind die Kinder mit Behinderungen. Und die überall zitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Eltern in weiter Ferne. „Wir fürchten, dass vergrößerte Gruppen und weniger Personal zur Folge hat, dass noch weniger Kinder mit Behinderungen einen Platz in der Kita erhalten.“


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