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„Die Schutzlücke schließen – gute Gründe für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz“

   25. März 2024
Online-Pressegespräch

Stuttgart, 25.03.2024 – Bereits vor den Landtagswahlen 2021 hatte sich ein landesweites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen gebildet, um einen wirksamen Diskriminierungsschutz auch im öffentlich-rechtlichen Bereich zu fordern. Das Ziel: die bestehende Schutzlücke zwischen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes zu schließen. Die Landesregierung hatte im Dezember 2023 den Entwurf eines Landes-Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände wollen das geplante Gesetz kippen und befürchten unnötige Bürokratie. In einem Online-Pressegespräch nannten die Befürworter – darunter auch der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung – gute Gründe für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz bzw. für ein Landes-Gleichbehandlungsgesetz.

Online-Pressegespräch zur Debatte um den Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes (Screenshot)
Online-Pressegespräch zur Debatte um den Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes (Screenshot)

Foitzik: „Ein Riesenerfolg – mit Einschränkungen.“
Das Bündnis für ein LADG begrüßt sehr, dass es nun tatsächlich ein LADG unter der Bezeichnung „Gleichbehandlungsgesetz“ geben wird. Andreas Foitzik, einer der Sprechenden des Bündnisses macht deutlich: „Dies ist ein Riesenerfolg und war zu Beginn unseres Engagements nicht zu erwarten gewesen.“ Gleichzeitig kritisiert er: „Der Entwurf hält das Versprechen des Koalitionsvertrages leider nicht ein, der ein „Antidiskriminierungsgesetz“ in Aussicht gestellt hat, das Diskriminierung wirkungsvoll verhindert und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und allen öffentlichen Stellen des Landes weiter stärkt“.

Aslandur: „LADG stärkt Vertrauen.“
Abdulselam Aslandur vom Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart konkretisiert: „Wir kritisieren vor allem die zu knappen Fristen, das fehlende Verbandsklagerecht und die unzureichende Absicherung der Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Ombudsstelle, die für Diskriminierungsbeschwerden gegen Behörden zuständig sein soll. Zudem wünschen wir uns, dass Gewichtsdiskriminierung als weitere geschützte Kategorie aufgenommen wird“.

Das Gesetz liest sich in Teilen so, als wäre Diskriminierungsschutz für staatliche und kommunale Einrichtungen etwas Feindliches. Das Bündnis ist nach wie vor davon überzeugt, dass ein starkes LADG für beide Seiten zu mehr Rechtssicherheit und Klärung beiträgt und dann tatsächlich das Vertrauen zwischen Bürger*innen und öffentlichen Stellen stärken kann. Und dies war noch nie wichtiger als heute. Dies bestätigen auch die Erfahrungen aus Berlin.

Liebscher: „Sorge vor einer Klagewelle ist unbegründet.“
Aber auch aus einem anderen Grund braucht es ein starkes Gesetz mit einer starken Ombudsstelle. Gegner*innen des LADG führen die Sorge vor einer Klagewelle durch diskriminierte Menschen ins Land, die die Verwaltung über Gebühr beanspruchen würde. Doris Liebscher, Leiterin der Ombudsstelle in Berlin berichtet, dass sich ähnliche Sorgen schon bei Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 sowie vor vier Jahren bei der Einführung des Berliner LADG als völlig unbegründet herausgestellt haben.

Doris Liebscher warnt davor, dass der nun vorliegenden Gesetzesentwurf die heraufbeschworene Klagewelle eher fördere. „Nur ein Gesetz, das ausreichende Fristen enthält und eine Ombudsstelle mit Kompetenzen ausstattet, ermöglicht, dass es zu gütlichen Schlichtungen und eben nicht zu Klagen kommt“. In Berlin gibt es in den ersten dreieinhalb Jahren kaum LADG-Klagen. Doris Liebscher: „Dies liegt auch daran, dass es eine wirklich unabhängige Ombudsstelle gibt, die sehr viele Schlichtungsverfahren durchführen konnte, die für alle (!) Beteiligten hilfreich sind und auch Kosten sparen“.

Pagel-Steidl: „Diskriminierung durch fehlende Barrierefreiheit und herabsetzende Äußerungen.“
"Fehlende Barrierefreiheit und herabsetzende Äußerungen zählen zu den häufigsten Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen", so Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung. "Dies betrifft vor allem Kita, Schule und Kommunalverwaltungen. Daher fordern wir einen Schutz vor Diskriminierung und setzen vor allem auf eine unabhängige Ombudsstelle." Die Liste der Beispiele ist lang: fehlende barrierefreie Notfallinformationen während der Coronapandemie, nur online-Terminvergabe im Bürgerbüro, Abwicklung von Verwaltungsvorgängen im Foyer oder auf dem Gehweg, kurzfristige Kündigung des zugesagten Kita-Platzes, Ablehnung der Teilnahme an der Klassenfahrt, keine Bewilligung eines Schreibtisches beim Erstbezug mit der Begründung, „man könne aufgrund der Behinderung nicht schreiben“.

Götz-Hege: „Ombudsstelle muss unahhängig sein und ausreichend Ressourcen verfügen.“
Jörg Götz-Hege von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ergänzt: „Damit die Ombudsstelle die gewünschte Wirkung und eine Verstetigung erzeugt werden, ist es notwendig, die entsprechenden Ressourcen, analog zu § 25 AGG, im Einzelplan des Ministeriums für Soziales, Familie und Integration in einem eigenen Kapitel auszuweisen“.

Alibabanezhad Salem: „Der Staat muss Vorbild sein beim Schutz vor Diskriminierung.“

Ein rechtlicher Schutz vor Diskriminierung sollte ein unverzichtbarer Bestandteil einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik sein“, so die Erste stellvertretende Vorsitzende des LAKA, Zahra Alibabanezhad Salem. Sie frage sich weiter: "Aus welchem Grund sollte es beim Job und bei der Wohnungssuche verboten sein zu diskriminieren, aber beim Besuch von Ämtern und Behörden nicht? Gerade bei staatlichen Stellen sollten wir das Gleichbehandlungsgesetz durchsetzen, denn wenn es um Schutz vor Diskriminierung geht, sollte der Staat ein Vorbild sein!“

INFO
Mehr Informationen zum landesweiten Bündnis für ein LADG unter
ladg.jetzt/bw/


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