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Ausbildung und Arbeit
Ich möchte normal arbeiten wie die anderen normalen Menschen auch. Dies wünschte sich ein Schüler der Schule für Körperbehinderte Villingen-Schwenningen (stellvertretend für viele andere) bei einer Anhörung der baden-württembergischen Enquete-Kommission Jugend Arbeit Zukunft. Schulabgänger der Schulen für Körperbehinderte müssen die Chance haben, beruflich eingegliedert zu werden. Arbeit Ohne Arbeit zu sein, heißt für viele Menschen mit Behinderung, aus einem wichtigen gesellschaftlichen Teil des Lebens ausgegrenzt zu sein. Die Teilhabe am Arbeitsleben hat neben der Existenzsicherung - besonders für das Selbstwertgefühl von Menschen mit Behinderung eine elementare Bedeutung. Doch die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist noch immer mit vielen Fragezeichen versehen. Neue Chancen können unterstützte Beschäftigung (www.bag-ub.de), neue Technologien (Telearbeit) und Selbsthilfefirmen / Integrationsfirmen eröffnen. Die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) hat im Rahmen des SGB IX für schwer behinderte Menschen insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
Das Integrationsamt (www.kvjs.de) hat nach dem SGB IX ebenfalls die Aufgabe, sich intensiv um die Eingliederung von schwer behinderten Menschen in das Arbeitsleben zu kümmern. Zu den Einzelaufgaben zählen u. a.:
Die WfbM ist eine berufliche Rehabilitationseinrichtung. Sie muss es den behinderten Menschen ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und einen dem Leistungsvermögen angemessenen Arbeitslohn zu erreichen. Grundsätzlich besteht ein Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen. Mindestvoraussetzung ist die Erwartung, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann. Daran fehlt es, wenn der behinderte Mensch trotz Betreuung sich oder andere erheblich gefährdet oder einer Betreuung und Pflege innerhalb der Werkstatt bedarf, die eine betrieblich verwertbare Arbeitsleistung nicht zulassen. Deshalb sind unter dem Dach der WfbM zur Betreuung von schwerst- oder schwermehrfachbehinderten Menschen sog. Förder- und Betreuungsgruppen oder auch in eigenständiger Trägerschaft sog. Tagesförderstätten eingerichtet. Ausbildung Bundesweite Rechtsvorschriften für alle betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisse (anerkannte Ausbildungsberufe) sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) enthalten. Bei behinderten Auszubildenden sollen die zuständigen Stellen (z.B. IHK, Handwerkskammern) die besonderen Verhältnisse berücksichtigen. So können z.B. mit Zustimmung der zuständigen Stelle im Rahmen der regulären Ausbildungsordnung Ausbildungserleichterungen, eine Verlängerung der Ausbildungszeit und Prüfungsmodifikationen vereinbart werden, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Wenn besondere Hilfen und eine spezifische Betreuung notwendig sind, kann die Ausbildung behinderter Menschen in beruflichen Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.
Arbeit und Ausbildung ist möglich behinderte Jugendliche brauchen berufliche Perspektiven (1997)
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