Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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„Ich möchte normal arbeiten wie die anderen normalen Menschen auch.“ Dies wünschte sich ein Schüler der Schule für Körperbehinderte Villingen-Schwenningen (stellvertretend für viele andere) bei einer Anhörung der baden-württembergischen Enquete-Kommission „Jugend – Arbeit – Zukunft“. Schulabgänger der Schulen für Körperbehinderte müssen die Chance haben, beruflich eingegliedert zu werden.
    


 


Arbeit

Ohne Arbeit zu sein, heißt für viele Menschen mit Behinderung, aus einem wichtigen gesellschaftlichen Teil des Lebens ausgegrenzt zu sein. Die Teilhabe am Arbeitsleben hat – neben der Existenzsicherung - besonders für das Selbstwertgefühl von Menschen mit Behinderung eine elementare Bedeutung. Doch die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist noch immer mit vielen Fragezeichen versehen. Neue Chancen können „unterstützte Beschäftigung“ (www.bag-ub.de), neue Technologien (Telearbeit) und Selbsthilfefirmen / Integrationsfirmen eröffnen.

Die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) hat im Rahmen des SGB IX für schwer behinderte Menschen insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
  • die Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung,
  • die Berufsberatung und Vermittlung in berufliche Ausbildungsstätten,
  • die besondere Förderung von Arbeitsplätzen im Rahmen von Maßnahmen nach dem SGB III,
  • die Gleichstellung, deren Widerruf und Rücknahme.
Bei den Regionalagenturen für Arbeit sind i. d. R. besondere Vermittlungsstellen für schwer behinderte Menschen eingerichtet.

Das Integrationsamt (www.kvjs.de) hat nach dem SGB IX ebenfalls die Aufgabe, sich intensiv um die Eingliederung von schwer behinderten Menschen in das Arbeitsleben zu kümmern. Zu den Einzelaufgaben zählen u. a.:
  • die Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, d.h. die finanzielle Förderung von behinderten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern, die fachliche Beratung und die individuelle Betreuung durch spezielle Fachdienste sowie die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes
Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben (Ausbildung und Arbeitsbereich). Sie bietet Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung, nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Auf die Art oder die Ursache der Behinderung kommt es nicht an.

Die WfbM ist eine berufliche Rehabilitationseinrichtung. Sie muss es den behinderten Menschen ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und einen dem Leistungsvermögen angemessenen Arbeitslohn zu erreichen. Grundsätzlich besteht ein Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen. Mindestvoraussetzung ist die Erwartung, dass „ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ erbracht werden kann. Daran fehlt es, wenn der behinderte Mensch trotz Betreuung sich oder andere erheblich gefährdet oder einer Betreuung und Pflege innerhalb der Werkstatt bedarf, die eine betrieblich verwertbare Arbeitsleistung nicht zulassen. Deshalb sind „unter dem Dach der WfbM“ zur Betreuung von schwerst- oder schwermehrfachbehinderten Menschen sog. Förder- und Betreuungsgruppen – oder auch in eigenständiger Trägerschaft – sog. Tagesförderstätten eingerichtet.

Ausbildung

Bundesweite Rechtsvorschriften für alle betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisse (anerkannte Ausbildungsberufe) sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) enthalten.

Bei behinderten Auszubildenden sollen die zuständigen Stellen (z.B. IHK, Handwerkskammern) die besonderen Verhältnisse berücksichtigen. So können z.B. mit Zustimmung der zuständigen Stelle im Rahmen der regulären Ausbildungsordnung Ausbildungserleichterungen, eine Verlängerung der Ausbildungszeit und Prüfungsmodifikationen vereinbart werden, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Wenn besondere Hilfen und eine spezifische Betreuung notwendig sind, kann die Ausbildung behinderter Menschen in beruflichen Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.
  • Berufsbildungswerke (BBW)
    sind Rehabilitationseinrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen, die auf besondere Hilfen angewiesen sind. Ausstattung, Lerninhalte sowie die begleitende Betreuung durch Ärzte, Sonderpädagogen und andere Rehabilitationsfachdienste sind ganz auf die besonderen Belange der behinderten Menschen abgestellt. Angestrebt wird ein Ausbildungsabschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
    Mehr dazu unter www.bagbbw.de .

  • Berufsförderungswerke (BFW)
    sind Rehabilitationseinrichtungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie der Umschulung von Erwachsenen mit Behinderung. Sie bieten ein breit gefächertes Ausbildungsprogramm. Eigene medizinische, psychologische und soziale Fachdienste begleiten die Ausbildung. Mehr dazu unter www.bfws.de .

  • Sonderberufsfachschulen
    sind spezielle schulische Ausbildungsangebote, die sich vor allem an Schulabgänger der Schulen für Körperbehinderte richten. Sie bieten vor allem anerkannte Ausbildungsberufe in den Bereichen Hauswirtschaft / kaufmännische Berufe / Technik an. Die Angebote unserer Mitgliedsorganisationen Körperbehindertenzentrum Oberschwaben (www.kbzo.de) und Körperbehindertenförderung Neckar-Alb (www.kbf.de) werden stetig bedarfsgerecht weiterentwickelt.
Unser Standpunkt zum Weiterlesen:

„Arbeit und Ausbildung ist möglich – behinderte Jugendliche brauchen berufliche Perspektiven“ (1997)

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