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Bundesverwaltungsgericht weist Klage wegen eines nicht barrierefreien Bahnhofs ab | |
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Düsseldorf / Krautheim. Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte sowie der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) sind am 5. April mit ihrer Verbandsklage gegen das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Leipziger Richter haben die erstinstanzlichen Urteile des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs damit im Ergebnis bestätigt (Az. 9 C 1.05 und 9 C 2.05).
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung enthalte keine konkreten Vorgaben hinsichtlich Art, Umfang und zeitlicher Verwirklichung des anzustrebenden barrierefreien Zugangs zu Bahnsteigen, so das Gericht in seiner Pressemitteilung vom 5. April. Dies näher festzulegen, habe der Gesetzgeber bewusst den Programmen überlassen, die die Eisenbahnen unter Beteiligung der Behindertenverbände zu erstellen haben. Nach den Kriterien des im Juni 2005 beschlossenen Programms der Deutschen Bahn, die sie auch im vorliegenden Fall angewandt habe, sei die schrittweise Herstellung von barrierefreien Zugängen zu Bahnsteigen derzeit in der Regel beim Neu- oder Umbau von Bahnhöfen ab 1000 Fahrgästen pro Tag vorgesehen. Diese Regel sei vor dem dargestellten rechtlichen Hintergrund nicht zu beanstanden. Hintergrund für die Verbandsklage ist der Umbau des Bahnhofes in Oberkochen (Baden-Württemberg). Der bislang ebenerdig zugängliche Bahnsteig ist nach dem Umbau nur noch über zwei Treppen sowie eine Fußgängerunterführung erreichbar. Die Behindertenverbände zeigten sich über den Ausgang des Verfahrens enttäuscht. „Das Behindertengleichstellungsgesetz erweist sich damit als zahnloser Tiger“, so Katja Kruse, Rechtsexpertin beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte. „Statt Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, erlaubt es das Beseitigen eines Bahnsteiges, der bislang für Rollstuhlfahrer/ innen zugänglich und damit barrierefrei war.“ | |
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