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Eine schöne Bescherung – Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner

   05. Dezember 2006
 

Rechtzeitig vor Weihnachten, dem Fest der Freude, haben Bundestag und Bundesrat in Berlin dem Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) und anderer Gesetze zugestimmt. Nach einjähriger Pause wurde eine einmalige Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) nach § 35 Abs. 2 SGB XII haben, als gesetzliche Leistung in § 133 b SGB XII eingeführt. Mindestens 36 Euro sollen Heimbewohner erhalten, um Geschenke für ihre Lieben einkaufen zu können. Eine schöne Bescherung, doch leider hat das Ganze einige Haken.

Das Gesetz ist (Stand: 28. November 2006) noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und damit noch nicht rechtskräftig. Aus Berlin kommt das eindeutige Signal, dass jederzeit mit der Veröffentlichung – und so auch mit dem Inkrafttreten – zu rechnen ist. Und eine zweite Sache sorgt für Aufregung, nämlich die Finanzierung der Weihnachtsbeihilfe durch die Städte und Landkreise. Nach der Föderalismusreform dürfe der Bundesgesetzgeber keine neuen Leistungen und Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne den finanziellen Mehraufwand auszugleichen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich klar positioniert. Die Weihnachtsbeihilfe ist keine neue Aufgabe, sondern nur eine kostenwirksame Änderung bestehender Leistungen. Damit sind die Städte und Landkreise auch für die Finanzierung zuständig. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat mittlerweile in dem Streit eingelenkt und hat seinen 35 angeschlossenen Landkreisen empfohlen, die 36 Euro Weihnachtsbeihilfe auszuzahlen. Der Städtetag Baden-Württemberg hält indes die Weigerung, die Weihnachtsbeihilfe nicht auszuzahlen, als Empfehlung gegenüber den neun Stadtkreisen (Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart, Ulm) aufrecht.

Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V. hat daher eine Argumentationshilfe und ein Musterschreiben für die Beantragung der Weihnachtsbeihilfe entwickelt, das bei der Geschäftsstelle angefordert werden kann.


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