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Droht kleinen Bahnhöfen das Aus? | |
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Laut Plänen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) wird es ab kommendem Jahr keinen barrierefreien Aus- oder Umbau auf Bahnhöfen mit weniger als 1.000 Fahrgästen pro Tag mehr geben. Bundeszuschüsse zur Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen für den Schienenpersonennahverkehr, deren Umsetzung volkswirtschaftlich nicht zu vertreten ist, sind zu unterlassen, heißt es in der Anlage 7.4. zur ?Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die der FDP vorliegt. "Gegen diese diskriminierenden Pläne werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen", formuliert Irmgard Winkler, stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, ihre Missbilligung. ?Gerade für Seniorinnen und Senioren, Eltern mit Kleinkindern und Menschen mit Körperbehinderung ist der schrittweise Ausbau öffentlicher Gebäude und (Verkehrs-)Anlagen, also auch barrierefreier Bahnhöfe, Bestandteil des Gleichstellungsgesetzes und liegt somit in der sozialen Verantwortung der Regierung. Wir werden eine Streichung der Förderung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht akzeptieren?, so Fr. Winkler. "Ein Förderstopp benachteiligt besonders körperbehinderte Menschen, die auf dem Land leben. Wenn der letzte Zug abgefahren ist, haben sie nur noch eine Wahl: zuhause zu bleiben. Denn nur wer mobil ist, kann am Leben in der Gesellschaft teilhaben", ergänzt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg. "Eine Investition in barrierefreie Bahnhöfe und Bahnsteige ist eine Investition in die Zukunft." Der Verband fordert in einer Petition beim Deutschen Bundestag vom Frühjahr 2007 den barrierefreien Zugang zu Bahnsteigen. Innerhalb sechs Wochen sammelten sie allein im Internet 3.199 Unterschriften. Bereits vor zwei Jahren hatte der BSK gemeinsam mit dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte gegen die diskriminierenden Umbaumaßnahmen am Bahnhof Oberkochen geklagt. Der bis zum Umbau ebenerdig zugängliche Bahnsteig war nach dem "kostengünstigen Umbau" nur noch über zwei Treppen sowie eine Fußgängerunterführung und somit für Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht mehr erreichbar. Diese gemeinsame Verbandsklage wurde im vergangenen Jahr vom Leipziger BVG zurückgewiesen. Laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind die "Eisenbahnen verpflichtet, Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen zu erstellen mit dem Ziel eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen". | |
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