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Streit um Embryonenschutz – Die Präimplationsdiagnostik | |
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Berlin / Stuttgart. Seit Februar 2011 liegen im Deutschen Bundestag drei Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vor. Sie reichen vom Verbot bis zur relativ weitgehenden Zulassung der PID. Heute (14. April 2011) findet die erste Lesung statt. Unser Landesverband hat seit vielen Jahren eine kritische Haltung zur PID, da bei dieser Methode zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben unterschieden wird. Deshalb fordert der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, Familien mit behinderten Kindern in ihrer besonderen Situation zu begleiten und zu unterstützen. Die neuesten Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin geben Anlass zur Sorge. Je ausgefeilter die Methoden werden, desto mehr steigt der Druck auf werdende Eltern, das ungeborene Leben umfassend durchchecken zu lassen. Dies betrifft in ganz besonderem Maße bundesweit jährlich die etwa 150 bis 200 Paare, die sich ihren Kinderwunsch im Zuge einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas erfüllen wollen. Die medizinischen Möglichkeiten klingen verlockend, denn PID will nichts anderes als Leid verhindern. Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes und selbst von Geburt an behindert, ist skeptisch: „Wir müssen akzeptieren, dass Behinderung und Krankheit nicht vermeidbar ist, sondern zum Leben dazu gehört. Natürlich haben alle Eltern den Wunsch, ein gesundes Kind zu bekommen – doch ein Recht auf ein gesundes Kind gibt es nicht. Hinzu kommt, dass der weitaus größere Teil – nämlich rund 96 % - aller Behinderungen im Laufe des Lebens erworben werden.“ Der Landesverband beobachtet, dass sich in den letzten Jahren in der Bevölkerung die Sichtweise auf Behinderung dahingehend verändert hat, dass Behinderung heute zum Teil als vermeidbar angesehen wird. Das Recht auf Leben wird in der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung jedoch bekräftigt. Wie in der „Südwestpresse“ vom 11. April 2011 nachzulesen ist, widerspricht die PID nach Ansicht des Bonner Verfassungsrechtlers Christian Hillgruber dem Grundgesetz, da die PID zu einer Entscheidung über „lebenswertes oder lebensunwertes Leben“ führe. Jutta Pagel-Steidl warnt vor den überhöhten Erwartungen an die Medizin: „Wenn einmal der Geist aus der Flasche ist, kriegt man ihn nicht mehr zurück. Wer bestimmt – und nach welchen Kriterien – über die Selektion im Reagenzglas? DIN-Formate gibt es nur für Kuverts – nicht für Menschen.“ Statt die betroffenen Paare, bei denen eine erhöhte Disposition für eine genetische Erkrankung vorliegt, weiter unter Druck zu setzen, alle zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden durchführen zu lassen, fordert der Landesverband, Familien mit behinderten Kindern von Anfang an zu begleiten und zu unterstützen, um ein möglichst normales Familienleben führen zu können. INFO | |
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