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Neue Gemeinschaftsschule muss durchgängig barrierefrei sein!

   19. September 2011
Zumeldung zur PM Nr. 110/2011 des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW

Stuttgart. Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg begrüßt die von Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer am Vortag des Weltkindertages bekannt gegebene Weichenstellung für ein längeres gemeinsames Lernen. „Die neuen Gemeinschaftsschulen müssen aber durchgängig barrierefrei sein, damit Kinder mit Behinderung nicht aufgrund fehlender Rampen, Aufzüge oder Rollstuhl-WC außen vor bleiben müssen“, fordert Landesverbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Eltern behinderter Kinder wünschen sich eine größtmögliche Normalität und eine uneingeschränkte Teilhabe. Dazu gehört, dass die neue Gemeinschaftsschule jedes Kind nach seinen individuellen Möglichkeiten fördert. So müssen Kinder mit schweren Behinderungen auch dann mit ihren nicht behinderten Geschwisterkindern die neue Gemeinschaftsschule besuchen können, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht den Abschluss von Haupt-, Realschule oder Gymnasium erreichen“, ergänzt Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg. „Dies meint die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung mit dem Ziel „alle inklusive!“ Richtigerweise verweise das Kultusministerium darauf, dass die neue Gemeinschaftsschule auch sonderpädagogische Lehrkräfte brauche. Der an allgemeinen Schulen gültige Klassenteiler muss weiter verringert werden. „Wir sind davon überzeugt, dass eine inklusive Schule allen Schülern mit und ohne Behinderung alle Chancen bietet. Eine solche Schule erfordert eine gute und verlässliche Finanzierung. Bildung ist Zukunft – und daher lohnt es sich, konsequent den Weg fortzusetzen!“


Hintergrund:
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg ist ein Selbsthilfeverband von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung und ihren Familien. Eltern haben den Verband 1966 gegründet. Eine der wichtigsten Forderungen war damals das Recht auf Bildung auch für Kinder mit schweren Behinderungen. Als Beitrag zur aktuellen bildungspolitische Debatte hat die Mitgliederversammlung am 20. November 2010 einen 12-Punkte-Katalog „Bildung ist Zukunft! Schule neu denken im Lichte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen. Der Forderungskatalog ist im Internet abrufbar unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/BildungistZukunft.pdf


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