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Einführung des vorgeburtlichen Bluttests auf Down-Syndrom („Praena-Test“) steht im Widerspruch zu einer inklusiven Gesellschaft und verstößt gegen das Recht auf Leben | |
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Stuttgart. „Wehret den Anfängen! Der angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom steht im Widerspruch zu einer inklusiven Gesellschaft. Er verstößt gegen das in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankerte Recht auf Leben. Für Menschen mit Behinderung ist dies ein Schlag ins Gesicht und Angriff auf ihr Recht auf Leben“, erklärte Hans Ulrich Karg, Vorsitzender des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg in Stuttgart. Der Verband fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich für ein Verbot des vorgeburtlichen Bluttests einzusetzen und für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen. „Es ist mehr als bedenklich, bestimmte Krankheitsbilder herauszufiltern.“ Der Selbsthilfeverband ruft vielmehr dazu auf, Rahmenbedingungen und Strukturen für eine volle Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft zu schaffen. Für Vorstandsmitglied Armin Bönisch, selbst Vater eines körperbehinderten Sohnes ist klar: „Wir müssen die Treppen und andere bestehende Hürden beseitigen, nicht den Mensch im Rollstuhl.“ „Menschen mit Behinderung und ihre Familien erwarten Hilfe im Alltag und eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung willkommen sind“, ergänzt Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl, die selbst behindert ist. Zum Weiterlesen:„Die Entwicklungen in der Pränataldiagnostik stehen im Widerspruch zu einer inklusiven Gesellschaft: vorgeburtlicher Bluttest auf Down-Syndrom verstößt gegen das Recht auf Leben“ - Beschluss des Vorstandes vom 11. Juli 2012 „Bemühungen um eine inklusive Gesellschaft dürfen nicht durch Entwicklungen der Pränataldiagnostik unterlaufen werden!“ – Stellungnahme des Ethikforums des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) vom Juni 2012 | |
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