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„Alle inklusive - von Anfang an gemeinsam!!
Landesverband fordert mehr Plätze für Kleinkinder mit Behinderung

   01. August 2013
Zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr

Stuttgart - Seit heute (1. August 2013) hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch gilt auch für Kleinkinder mit Behinderung. Immer mehr Mütter und Väter kehren nach einer kurzen Babypause zurück in den Beruf. Daher sind immer mehr Familien auf eine verlässliche und qualifizierte Betreuung ihrer Kinder angewiesen. „Dieser Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung muss auch für Kinder mit Behinderung unter drei Jahren zügig umgesetzt werden“, fordert der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. „Landesweit fehlen geeignete Plätze für behinderte Kleinkinder“, so Landesverbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Dies sei das Ergebnis einer verbandsinternen Umfrage.

„Alle inklusive – von Anfang an gemeinsam!“ lautet die Überschrift einer Standortbestimmung zur Frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung unter drei Jahren in inklusiven Kinderkrippen die der Landesverband heute (1. August 2013) in Stuttgart vorgestellt hat. Darin fordert der Verband einen höheren Landeszuschuss, damit bei der Aufnahme eines behinderten Kindes in einer Kinderkrippe die Gruppengröße reduziert bzw. mehr Personal eingesetzt werden kann. Im Anhang gibt es ferner eine Checkliste für Eltern, die für ihr Kind mit Behinderung einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe suchen.

„Alle inklusive - von Anfang an gemeinsam!“ Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung unter drei Jahren in inklusiven Kinderkrippen - Standortbestimmung zum download (PDF, 630KB).


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