Pressemitteilungen |
· Archiv |
Themen |
Leben ohne Barrieren |
Recht und Politik |
Mitgliedsorganisationen |
Landesverband |
EUTB-Stellen |
Publikationen |
Zum Reinhören |
Downloads |
Termine |
Links |
Ferienhäuser |
Newsletter |
Kontakt & Impressum |
Datenschutz |
YouTube |
LVKM-BW.Blog
|
coding + custom cms © 2002-2024 AD1 media · 1919948 | 1 |
Landesverband fordert mehr Sonderpädagogen für Inklusion – andernfalls droht die Abschaffung der Sonderschulen durch die Hintertür | |
Eckpunkte der Landesregierung Baden-Württemberg zur Schulgesetzänderung 2015/2016 | |
Stuttgart, 29.07.2014 - Mit gemischten Gefühlen sieht der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg die heute von der Landesregierung vorgestellten Eckpunkte für ein inklusives Schulgesetz zum Schuljahr 2015 / 2016. „Mühevoll haben die Gründungseltern unseres Verbandes in den 1960er Jahren das Recht auf Bildung auch für Kinder mit schweren und mehrfachen Behinderungen erkämpft. Diese galten vorher als bildungsunfähig“, erklärt Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg. „In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Sonderschulen weiterentwickelt zu Bildungs- und Kompetenzzentren. Hoch qualifizierte Sonderpädagogen stellen heute sicher, dass auch Kinder mit schweren und mehrfachen Behinderungen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Dabei geht es auch um scheinbar so einfache Dinge wie möglichst selbständig essen und trinken zu können, sich an- und ausziehen zu können, mit anderen auch ohne Lautsprache reden zu können. Dieser hohe Standard darf nicht gefährdet werden.“ „Etwa drei Viertel der Eltern entscheiden sich heute bewusst für die Schule für Körperbehinderte. Es ist daher in naher Zukunft nicht zu erwarten, dass die Schülerzahlen soweit zurückgehen, dass Klassen wegfallen und Sonderschullehrer an anderen Schularten eingesetzt werden können“, so Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes. Sie widerspricht damit der Annahme von Kultusminister Stoch, der auf Effekte im System setzt. Werden die Sonderschulen nun durch die Hintertür abgeschafft?Nach den Plänen der Landesregierung sollen künftig Sonderpädagogen an Gemeinschaftsschulen und an anderen Regelschulen verortet werden, wenn sie überwiegend dort unterrichten. „Kinder mit schweren Behinderungen brauchen die Begleitung durch Sonderpädagogen auch an Regelschulen. Doch wenn die Sonderpädagogen personalrechtlich der Regelschule zugeordnet werden, würden damit in letzter Konsequenz den Sonderschulen die Fachkräfte entzogen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern würde ausgehebelt. Vordergründig bleiben Sonderschulen als Angebotsschulen erhalten. Doch wer den Sonderschulen die Pädagogen entzieht, schafft die Sonderschule durch die Hintertür ab“, sagt Hans Ulrich Karg. „Dies ist unverantwortlich, da die Regelschulen – auch die Gemeinschaftsschulen - noch nicht den besonderen Bedürfnissen der Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen gerecht werden können. Es fehlen barrierefreie Schulgebäude, pädagogische Konzepte, Sonderpädagogen und Schulbegleiter. Inklusion darf nicht als Sparmodell verstanden werden, sonst gerät das Recht auf Bildung für diese Kinder erheblich ins Wanken. Dies können und dürfen wir nicht zulassen!“ mahnt Hans Ulrich Karg eindringlich. „Inklusion ist mehr als nur dabei sein“, ergänzt Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl und verweist auf ihre persönlichen Erfahrungen als körperbehindertes Kind, das zielgleich am Gymnasium unterrichtet wurde. „Eltern erwarten sowohl in der allgemeinen Schule als auch in der Sonderschule die bestmögliche sonderpädagogische Förderung ihres Kindes. Nur so haben sie eine echte Wahl. “ Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg appelliert daher an die Landesregierung, die hohe Professionalität und Qualität der Sonderpädagogik nicht durch Schnellschüsse zu gefährden. „Dazu brauchen wir mehr als die angekündigten zusätzlichen 200 Sonderpädagogen für Inklusion. Wir brauchen dauerhaft und verlässlich die notwendigen Ressourcen.“, so Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg abschließend. „Derzeit ist die Finanzierung der notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion noch offen. Dies darf im Alltag weder für die Kinder mit Behinderung noch für deren Eltern zu einem Spießrutenlauf durch das Dickicht der unterschiedlichen Zuständigkeit führen.“
INFO | |
zur Druckansicht - >> |