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Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion lässt viele Fragen offen

   24. Februar 2015
Zumeldung zu:
Ministerrat gibt Gesetzentwurf zur Inklusion zur Anhörung frei

Stuttgart, 24.02.2015 - Mit gemischten Gefühlen sieht der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg den heute von der Landesregierung vorgestellten Gesetzentwurf zur Inklusion in der Schule. „Die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule ist längst überfällig. Doch für Kinder mit schweren Behinderungen und deren Eltern wird die Entscheidung, welche Schule die richtige ist, dadurch nicht einfacher. Der Gesetzentwurf lässt zu viele Fragen noch offen“, erklärt Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl.

Künftig können Eltern behinderter Kinder entscheiden, ob ihr Kind die Sonderschule oder eine allgemeine Schule besuchen soll. Pagel-Steidl: „Die Sorge bleibt: gibt es in Wohnortnähe eine allgemeine Schule, die personell, sächlich und räumlich so ausgestattet ist, um auch Kindern mit schweren Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf gerecht zu werden?“ Die jetzt getroffene Finanzierungsvereinbarung der Mehrkosten für den inklusiven Unterricht zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden betrifft nur die kommenden drei Jahre. Die Landesregierung erwartet, dass der Bund sich künftig an den Kosten der Eingliederungshilfe beiteiligt und die Kosten für die Schulassistenz übernimmt.


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