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„Schule ist für alle da!“ - Landesverband lehnt Wegfall des Begriffes „Schule“ ab

   18. Juni 2015
Zumeldung zu:
Beratung des Gesetzenwurfes zur schulischen Inklusion im Landtag

Stuttgart, 18. Juni 2015 - Der heute von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion lässt in der Praxis noch viele Fragen offen. „Die Richtung stimmt. Sowohl die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule als auch die Schaffung eines Wunsch- und Wahlrechts für Eltern behinderter Kinder ist überfällig“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. „Doch die Umbenennung der Sonderschule in „Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum“ löst bei den Betroffenen Bauchgrimmen aus. Alle Kinder wollen in eine Schule gehen – das ist normal!“

Gerade Aussonderung will das Schulgesetz vermeiden. Doch die Umbenennung der Sonderschule in das Wortungetüm „Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum“ emfinden viele Schüler mit schweren Behinderungen und deren Eltern als Aussonderung. „In den allgemeinbildenden Schulen steckt weiter „Schule“ im Namen drin – nur in den Sonderschulen nicht mehr. Heißt das, dass Bildung an einer Sonderschule weniger Wert ist?“ fragt Pagel-Steidl. „Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung auch an Sonderschulen möglich ist.“

Gute Bildung braucht eine gute Lehrerversorgung sowohl in den Regelschulen als auch in den Sonderschulen. Viele Eltern der Kinder mit schweren Behinderungen haben Angst, dass Sonderschullehrer aus der Sonderschule abgezogen werden, um Inklusion an der Regelschule zu ermöglichen. „Bluten dadurch die Sonderschulen aus – und werden somit durch die Hintertür abgeschafft?“
Nach wie vor offen ist, ob es in Wohnortnähe eine allgemeine Schule gibt, die personell, sächlich und räumlich so ausgestattet ist, dass Kinder mit schweren Behinderungen und hohem Assistenz- und Pflegebedarf ihr Recht auf Bildung dort einlösen können. „Inklusion ist unteilbar. Deshalb müssen auch Kinder mit schweren Behinderungen wählen können zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule.


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