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Barrierefrei und Denkmalschutz – (k)ein Widerspruch? | |
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Planungsleitfaden Barrierearmes Kulturdenkmal
Stuttgart, 08.11.2016 – Barrierefreiheit und Denkmalschutz muss kein Widerspruch sein. Gute Lösungen für die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Kulturdenkmalen finden sich immer dann, wenn Denkmalpflege, Planer, Eigentümer und Menschen mit Behinderungen und deren Verbände frühzeitig beteiligt werden. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe erarbeitete in den vergangenen 1½ Jahren gemeinsam einen Planungsleitfaden „Barrierearmes Kulturdenkmal“. Dieser wurde vor kurzem bei einer Fachtagung der Landesdenkmalpflege in Stuttgart vorgestellt. Vor zwei Jahren wurde das Landesdenkmalschutzgesetz novelliert – ohne die besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen zu verankern. Dies hatte der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg kritisiert und auf das Vorbild Sachsen verwiesen. Der Landtag von Baden-Württemberg griff die Kritik des Landesverbandes insofern auf, dass unter der Federführung der Denkmalpflege eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Bei der Fachtagung selbst machte LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl deutlich, dass ein „barrierearmes Kulturdenkmal“ nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem „barrierefreien Kulturdenkmal“ sein kann. Sie aber zuversichtlich, dass der nun vorliegende 140 Seiten umfassende Planungsleitfaden wertvolle Impulse gibt, um diesem Ziel näher zu kommen. Hier können Sie den Planungsleitfaden „Barrierearmes Kulturdenkmal“ herunterladen. | |
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