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Menschen mit Behinderungen brauchen jetzt ein gutes Teilhaberecht!

   14. Dezember 2016
Zumeldung zur Landtagsdebatte zum Bundesteilhaberecht (TOP 1)
Der Fortschritt ist eine Schnecke. Das Warten auf ein gutes Bundesteilhaberecht ist lang. Das Warten hat auch dann noch kein Ende, wenn der Bundesrat dem Gesetz am Freitag zustimmt. Dann müssen wir auch in Baden-Württemberg an einer guten Umsetzung arbeiten.
Der Fortschritt ist eine Schnecke. Das Warten auf ein gutes Bundesteilhaberecht ist lang. Das Warten hat auch dann noch kein Ende, wenn der Bundesrat dem Gesetz am Freitag zustimmt. Dann müssen wir auch in Baden-Württemberg an einer guten Umsetzung arbeiten.

Stuttgart, 14.12.2016 – „Menschen mit Behinderungen brauchen jetzt ein gutes Teilhabegesetz – und nicht erst im Jahr 2023“, kommentiert Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg die aktuelle Debatte im Landtag von Baden-Württemberg. Baden-Württemberg will am kommenden Freitag im Bundesrat dem vom Bundestag bereits beschlossenen Bundesteilhabegesetz zustimmen. Pagel-Steidl: „Im Bundestag wurde vor der entscheidenden Abstimmung noch mit heißer Nadel kleinere Verbesserungen ins Gesetz gestrickt, doch die Webfehler sind nur optisch weg.“ Die kritischen Punkte – wie beispielsweise der Zugang zu den Leistungen zur Teilhabe, die sogenannte „5 aus 9“-Regel bleibt im Gesetz. Die Auswirkungen sollen aber bis 2023 in Modellversuchen getestet werden. „Das Gesetz ist gut gemeint und ein Schritt in die richtige Richtung. Doch bei Menschen mit Behinderungen bleibt ein schaler Nachgeschmack. Sie müssen darauf vertrauen, ob die Hilfen, die sie für die volle und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft brauchen, angemessen, notwendig und finanzierbar sind,“ so Pagel-Steidl. „Beim Recht auf Sparen wird künftig unterschieden, ob ein Mensch mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt ist. Das empfinden Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen als eine weitere Benachteiligung.“


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