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Inklusion braucht umfassende Barrierefreiheit | |
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Planungsleitfaden „Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und in Wohnungen (DIN 18040-1 und -2) – mit Hinweisen zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen (DIN 18040-3)“ Stuttgart, 25.01.2017 – Inklusion braucht eine umfassende Barrierefreiheit. Seit 1996, also bereits seit 20 Jahren, ist barrierefreies Bauen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg gesetzlich verankert. Seither haben sich die Regelungen im Bauordnungsrecht sowie die technischen Baubestimmungen mehrfach geändert. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat jetzt einen 148 Seiten umfassenden Planungsleitfaden „Barrierefreies Bauen“ vorgestellt. „Wir wollen in Baden-Württemberg für alle Menschen bauen und niemanden außen vor lassen. Um barrierefrei zu bauen, ist vieles zu berücksichtigen. Geschieht dies frühzeitig in der Planungsphase, lassen sich oft kostengünstige, teils auch kostenneutrale Lösungen finden. So investieren Bauherren nachhaltig“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Als „Experten in eigener Sache“ bringen wir seit vielen Jahren unser fundiertes Wissen aus dem Alltag in konkrete Bauplanungen ein. So konnten wir bereits oft gemeinsam mit Bauherren und Architekten praxistaugliche barrierefreie Lösungen finden“, so Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. Der Landesverband ist daher auch als Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen in dem komplett überarbeiteten Planungsleitfaden „Barrierefreies Bauen“ genannt. | |
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