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Landesverband fordert vorrangiges Impfangebot für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen und Vorerkrankungen

   31. Mai 2021
Bund-Länder-Beschluss vom 27. Mai 2021: „Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre“

Stuttgart, 31.05.2021 – Bei einer völligen Freigabe des ohnehin knappen Impfstoffes gegen Covid19 für alle Altersgruppen, fürchtet der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, dass der berechtigte Belange der vulnerablen Kinder und Jugendlichen schlicht untergehen. „Das darf nicht passieren“, sagen LVKM-Vorsitzender Thomas Seyfarth und LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat den Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Eine Entscheidung der Ständigen Impfkommission (STIKO) fehlt noch. Ungeachtet dessen haben die Regierungschefs der Länder und des Bundes beschlossen, allen impfwilligen Personen ab 12 Jahre ein Impfangebot zu machen. „Solange mit einem Mangel an Impfstoff zu rechnen ist, ist eine Priorisierung der vulnerablen Personen unabdingbar. Deshalb fordern wir, Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen und schweren Behinderungen vorrangig ein Impfangebot zu machen“, so Jutta Pagel-Steidl weiter. „Kinder- und Jugendärzte müssen in die Impfkampagne einbezogen werden. Zusätzlich sollten mobile Impfteams (MIT) an Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) impfen können. Wir brauchen einfache Zugänge.“ Der Landesverband betont, dass die Impfung freiwillig bleiben müsse und auch der Schulbesuch nicht abhängig gemacht werden dürfe, ob man sich impfen lässt oder nicht.


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