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Land stellt erneut 200.000 Euro Investitionsmittel für „Toilette für alle“ bereit. | |
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Beim Bau der Heidelberger Großsporthalle snp dome wurde von Anfang an konsequent auf eine umfassende Barrierefreiheit geachtet. Dazu zählt selbstverständlich auch eine »Toilette für alle«. Dies ist eine besonders große Rollstuhltoilette, die zusätzlich mit einer höhenverstellbaren Liege, einem Patientenlifter und einem luftdichten Windeleimer ausgestattet ist. Das Land fördert diese freiwillige Zusatzausstattung mit einem Zuschuss.
Stuttgart, 28.07.2022 – Start frei für weitere „Toiletten für alle“ in Baden-Württemberg. Noch immer ist Baden-Württemberg bundesweit das einzige Bundesland, das Investitionsmittel für „Toiletten für alle“ bereit stellt. Für Menschen mit komplexen Behinderungen, die keine „normale" Rollstuhltoilette nutzen können, weil die Inkontinenzartikel im Liegen gewechselt werden müssen und sie zudem Assistenz benötigen, ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft jedoch erschwert. Abhilfe ist daher dringend nötig – und ein konkreter Baustein für Inklusion im Alltag. Inzwischen sind rund 80 „Toiletten für alle“ in Baden-Württemberg in Betrieb. Dennoch es gibt noch zahlreiche Lücken auf der Landkarte der „Toiletten für alle“ – und die sollen vorrangig gefüllt werden. Eine „Toilette für alle“ ist eine mindestens 7 qm große Rollstuhltoilette, die ausreichend Bewegungsfläche für Menschen im Rollstuhl und deren Assistenz bietet. Sie ist zusätzlich ausgestattet mit einer höhenverstellbaren Pflegeliege für Erwachsene, einem Patientenlifter für den Transfer vom Rollstuhl auf die Liege und zurück sowie einem luftdicht verschließbaren Windeleimer. Diese Zusatzausstattung kann vom Land mit 90 Prozent Zuschuss, maximal 12.000 Euro, gefördert werden. Insgesamt stellt das Land Investitionsmittel von bis zu 200.000 Euro bereit. „Jede weitere „Toilette für alle“ macht es ein Stück weiter möglich am öffentlichen Leben teilzunehmen, ein Recht, das jeder hat“, so die Nürtingerin Petra Riegler als Mutter einer schwerstbehinderten, erwachsenen Tochter im Rollstuhl bei einer Eröffnung. „Wir hoffen, dass wir viele potenzielle Bauherren von der Notwendigkeit eines solchen Serviceangebots überzeugen können“, so Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper-u und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. Der Selbsthilfeverband berät und begleitet erneut im Auftrag des Ministeriums alle Interessierte von der Planung bis zur Umsetzung. INFO Diese Dokumente finden Sie auch unter sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/.../foerderaufrufe/. Antragsfrist: 6. November 2022 (Eingang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration) | |
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