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„Aus“ für unsere EUTB-Stellen in Freiburg im Breisgau, Mössingen, Reutlingen und Süßen | |
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Stuttgart, 19.12.2022 – Fast fünf Jahre lang hat unser Landesverband erfolgreich Ratsuchende mit Behinderung und deren Angehörigen an acht Standorten (Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mössingen, Reutlingen, Stuttgart und Süßen) auf- und ausgebaut. Mit hoher Kompetenz und viel Herzblut haben sich unsere Peer Beraterinnen gearbeitet, um Ratsuchende durch den Bürokratiedschungel zu lotsen. Während es für unsere EUTB Stellen in Karlsruhe, Ludwigsburg, Stuttgart und Weingarten in 2023 weitergeht, müssen wir zum Jahresende 2022 in Freiburg im Breisgau, Mössingen, Reutlingen und Süßen schließen. Alle EUTB Stellen, die schließen müssen, hinterlassen eine Lücke „Es ist einfach bitter“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Wir können die in den Ablehnungsbescheiden genannten Gründe nicht verstehen und nachvollziehen. Die Enttäuschung und das Unverständnis ist riesig. Wir haben überall gute Arbeit geleistet. Doch größtenteils haben komplett neue Träger in den Regionen eine Bewilligung erhalten, die nicht vor Ort vernetzt sind und komplett neu beginnen. Leidtragende sind dabei auch die ratsuchenden Menschen mit Behinderungen, die inzwischen bewährte und vertraute Anlaufstellen verlieren.“ Gründe für die Ablehnungen waren z.B.: Sitz der Beratungsstelle ist nicht in der Kreisstadt (da diese mehr Einwohner hat, könne man hier mehr Ratsuchende erreichen), kein Nebenstandort in der Region, Lage der Beratungsstelle 25 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt und die des Mitbewerbers nur 12 Gehminuten. Nicht nur unser Landesverband muss EUTB Stellen schließen. Ein „Aus“ kam auch für Träger anderer EUTB in Baden-Württemberg und anderswo. Doch alle EUTB Stellen, die zum Jahresende 2022 schließen müssen, hinterlassen eine Lücke. Bis diese geschlossen wird, werden Monate vergehen. Kein Bestandsschutz für bereits geförderte EUTB Stellen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die EUTB Stellen. Bis zum Jahresende 2022 erfolgte dies im Rahmen einer Projektförderung, da das neue Beratungsangebot mit der Maßgabe „Eine für alle“ erprobt wurde. Ab 2023 wird die EUTB auf der Grundlage einer neuen Verordnung dauerhaft gefördert. „Ein Bestandsschutz für bereits geförderte Beratungsangebote wird nicht gewährt, da er zu einer Privilegierung bestehender Angebote und Ungleichbehandlung neuer Antragsteller führen würde. Zudem würde er ein Festhalten an einmal geförderten Strukturen begünstigen und die Qualitätsentwicklung der Beratungsangebote erschweren“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 20/4941 vom 8.12.2022). EUTB geht weiter in Karlsruhe, Ludwigsburg, Stuttgart und Weingarten Erleichtert ist unser Landesverband, dass zumindest die erfolgreiche Arbeit in den EUTB Stellen in Karlsruhe-Stadt, Ludwigsburg, Stuttgart und Weingarten weiter geht. „Darüber freuen wir uns. Das ist das lachende Auge. Aber es täuscht uns nicht darüber hinweg, dass wir vier Standorte verlieren. Wir hatten gegen die Ablehnungen Widerspruch eingelegt und diese umfänglich begründet. Doch das reichte nicht aus. Alle Widersprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen“, so Pagel-Steidl abschließend. INFO | |
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