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Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen hat oberste Priorität!

   15.07.2025
 

Stuttgart, 30.07.2025 – Eine umfassender Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen für volljährige pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderungen vor jeder jeglicher Form von Gewalt hat für den Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) oberste Priorität. Deshalb müssen auch die Mitwirkungsrechte gestärkt und weiter ausgebaut werden. Ein Zurückstutzen auf ein Minimalmaß lehnt der Landesverband ab.

Bürokratieabbau darf nicht zu Lasten von Mitwirkungsrechten gehen!“

Heimbeiräte sind die gewählten Vertreter der Bewohner in stationären Einrichtungen vor allem der Alten- und Behindertenhilfe. Sie sind das Sprachrohr der Bewohner und wirken mit in allen Angelegenheiten, die das Leben im Heim betreffen. „Eine umfassende Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner ist nicht verhandelbar. Das muss einfach sein. Bürokratieabbau darf nicht zu Lasten von Mitwirkungsrechten gehen. Mitwirkung ist gelebte Demokratie im Alltag“, sind sich Inklusionsbotschafter Sebastian Fuchs und LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl einig. „Bewohnerinnen und Bewohner müssen unterstützt werden, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können.“ Die Landesheimmitwirkungsverordnung könne reformiert, aber nicht ersatzlos gestrichen werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf eines Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes wird seinem Ziel, einen umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner - sog. vulnerable Personen, zu gewährleisten, nicht gerecht. Deshalb fordert der Landesverband - neben der Stärkung der Mitwirkungsrechte – auch eine Stärkung des Gewaltschutzes, eine Anzeigepflicht für trägergestützte ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie das Beibehalten eines Spendenannahmeverbotes.

INFO
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme zum Download (PDF, 264 KB)


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