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Landesverband mahnt gesetzliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an

   10. März 2005
 
Stuttgart. Seit Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes in kraft. Zeitgleich hat die Landesregierung Baden-Württemberg den Grundsatzbeschluss gefasst, ergänzend dazu ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu schaffen. Am 1. März 2005 hat der Ministerrat nun den Gesetzentwurf beschlossen.

„Dieser bleibt meilenweit hinter den ursprünglichen Plänen zurück“, so Jutta Pagel, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg. Sie ist enttäuscht und rügt am Entwurf das Fehlen eines Verbandsklagerechtes, wie es auf der Bundesebene besteht. In Baden-Württemberg soll nur das Recht eingeklagt werden können, die Gebärdensprache zu Gunsten von hör- und sprachbehinderten Menschen bzw. die Verwendung anderer Kommunikationshilfen zu nutzen. Andere Klagegründe sind nicht erwähnt. Damit fehlt dem Gesetz „Biss“. Der Landesverband fordert ein Gesetz nach dem Vorbild Bayerns. Dort können Verbände etwa bei einem Vorstoß gegen Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit klagen.

Grundsätzlich begrüßt der Landesverband das Zustandekommen. Jetzt hofft der Verband auf Verbesserungen durch die Beratungen im Landtag.

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