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„Wie geht es weiter mit dem Persönlichen Budget in Baden-Württemberg?“ | |
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Foto: „Persönliches Budget - was muss besser gemacht werden?“ In Arbeitsgruppen werden Vorschläge gesammelt.
Stuttgart, 03.06.2014 - „Persönliche Budget ist ein sichtbares Zeichen gelebter Inklusion und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.“ Davon ist Gerd Weimer, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen überzeugt. Persönliches Budget bedeutet, dass Menschen mit Behinderung statt einer Sachleistung Geld erhalten, mit dem sie ihre notwendigen Hilfen selbst organisieren und zahlen können. Weimer hatte gemeinsam mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, dem Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg, dem Paritätischen Baden-Württemberg und dem Stuttgarter Zentrum selbstbestimmt Leben zu einer Tagung nach Stuttgart eingeladen. Rund 150 Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, Vertreter der Behindertenselbsthilfe, der Verwaltung und von Einrichtungen der Behindertenhilfe kamen, um Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget auszutauschen und Empfehlungen für notwendige Verbesserungen zu geben. Denn: „Das Persönliche Budget ist eine ganz schön komplizierte Sache. Das muss einfacher werden.“ „Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und sechs Jahre seit Einführung des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget müssen wir uns schon die Frage stellen, warum das Persönliche Budget noch immer die Ausnahme und nicht die Regel bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist“, sagte Gerd Weimer. „Die Leistungsform steht allen Menschen mit Behinderungen offen“, stellte der Direktor des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), Roland Klinger, fest. „87 % aller Budgetnehmer sind mit ihrer Situation sehr zufrieden.“ Fehlende Leistungsangebote vor Ort könnte ein Grund sein, weshalb sich nicht mehr Menschen mit Behinderung für das persönliche Budget entscheiden. Die Zahlen und Fakten hatte Anke Rammig vom KVJS dabei. „Immer mehr Menschen mit Behinderungen nutzen das Persönliche Budget im Bereich der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe). Die Zahl stieg von 268 im Jahr 2007 auf 1.309 im Jahr 2012. Inzwischen gibt es in ganz Baden-Württemberg diese Leistungsform, wenn auch mit regionalen Unterschieden.“ Der Weg bis zum Persönlichen Budget ist mitunter holprig und langwierig. Die Frage „wie umfangreich muss die Hilfe sein und was kostet sie?“ ist nicht leicht zu beantworten. Menschen mit Behinderungen und die zuständigen Behörden müssen sich zusammenraufen. Menschen mit Behinderungen kritisieren die fehlende Transparenz und mahnen nachvollziehbare Kriterien für die Bemessung des individuellen Hilfebedarfs an. Regionale Unterschiede gibt es beispielsweise auch bei der Art und Weise über die Verwendung des Geldes. Manche Sozialämter reicht die schriftliche Bestätigung aus, dass das Geld entsprechend der gemeinsamen Zielvereinbarung ausgegeben wurde. Andere Sozialämter hingegen erwarten monatliche Verwendungsnachweise. Der hohe Verwaltungsaufwand schreckt teilweise Menschen mit Behinderungen ab. „Das ist alles sehr kompliziert“, war bei der Tagung mehrfach zu hören. Einig waren sich aber alle, dass das Persönliche Budget mehr Freiheiten bei der Gestaltung des eigenen Lebens bietet. „Wir wünschen uns „Hilfe aus einer Hand“. Wir brauchen eine unabhängige Budgetassistenz, eine gute Beratung von Anfang an und die uns Budgetnehmer auch bei der Abrechnung hilft.“ Eine solche Unterstützung mit dem sperrigen Namen „case management“ gibt es in Rheinland-Pfalz wie beispielsweise in Trier der Verein Palais. Matthias Rösch, Landesbehindertenbeauftragter in Rheinland-Pfalz, nennt dies eine der Gelingensfaktoren für mehr Persönliche Budgets. Seit 1998 sammelt Rheinland-Pfalz zunächst im Modellversuch „Hilfe nach Maß“ Erfahrungen und baute diese kontinuierlich aus. „Das Persönliche Budget ist heute gängige Praxis und nicht Ausnahme.“ Seit zehn Jahren gibt es im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe). „Am Anfang stand die Überlegung, die Eingliederungshilfe fachlich so geschickt weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Kosten für die Hilfen zu dämpfen“, erinnert sich Lothar Flemming vom Landschaftsverband. „Heute haben die ambulanten Hilfen Vorrang. Dies geht nur mit individuellen Hilfeplanung, Hilfeplankonferenzen und personenzentrierter Steuerung. Die KoKoBe ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für alle und hat sich bewährt.“ Große Hoffnungen setzen sie auf das Bundesteilhabegesetz und dem Wegfall des sog. „Sparverbotes“ in der Sozialhilfe. „Hilfen für Menschen mit Behinderungen müssen ins Sozialgesetzbuch IX rein und raus aus dem Sozialhilferecht“, fordert Landesbehindertenbeauftragter Gerd Weimer. Er ist überzeugt, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Bundesteilhabegesetz wesentlich dazu beitragen wird, das Recht auf Teilhabe und unabhängige Lebensführung im Alltag umzusetzen. Der Zeitfahrplan steht: im Herbst 2014 sollen Eckpunkte vorgelegt werden, die die Basis für das neue Gesetz sind. Dieses soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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