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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
1. Was ist Eingliederungshilfe?Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine der Hilfen in besonderen Lebenslagen nach den Vorschriften des sechsten Kapitels des Sozialgesetzbuches XII (§§ 53 ff. SGB XII).2. Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe? – ZielgruppeIm Sozialgesetzbuch IX ist der Personenkreis definiert. Demnach sind Menschen behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII haben Menschen, die eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind. Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich „nach den Besonderheiten des Einzelfalles“ und solange, wie Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Eine Altersgrenze gibt es im Gesetz nicht. Das Gesundheitsamt prüft im Rahmen der Antragstellung, ob und ggf. welche Hilfe im Einzelfall erforderlich ist. Für die Leistungen der Eingliederungshilfe erstellt das Sozialamt einen Gesamtplan unter Einbeziehung aller Beteiligten. Da die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Teil der Sozialhilfe ist, ist sie grundsätzlich abhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Menschen. Sozialhilfe ist daher nachrangig. In engen Grenzen sieht das Gesetz Ausnahmen vor. 3. Welche Aufgaben gehören zur Eingliederungshilfe?Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es,
4. Welche Leistungen zählen konkret zur Eingliederungshilfe?Dazu zählen insbesondere:
Zum Weiterlesen:KVJS-Ratgeber für geistig, körperlich und mehrfach behinderte Menschen und ihre Angehörigen:Wohnformen in verschiedenen Lebensphasen (2007) (PDF, 867 KB). KVJS-Service Behindertenhilfe: Zusammenarbeit mit Angehörigen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – Anregungen für die Sozialhilfepraxis (Juni 2007 (PDF, 581 KB).
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