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Guten Tag ...,
…diese Woche hat mit dem „Siebenschläfer-Tag“ begonnen, am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag den Atomausstieg beschlossen, heute löst der „Bufdi“ den „Zivi“ ab und die Woche endet mit der (vermutlich) glamourösen fürstlichen Hochzeit von Albert und Charlene in Monaco. Es gibt sie also noch, die Sommermärchen!
In unseren heutigen newsletter 24/2011 haben wir folgende aktuelle Informationen rund um das Leben mit Behinderung für Sie zusammengestellt.
Neustart
Heute beginnt der Bundesfreiwilligendienst
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„Tschüss Zivi, hallo Bufdi?“ lautete der Titel der Radiosendung SWR 1 Der Abend am 27. Juni 2011, nachzulesen bzw. nachzuhören unter » externer Link «
Alle Infos rund um den neuen Bundesfreiwilligendienst im Paritätischen, zum dem auch unser Landesverband zählt, finden Sie unter » externer Link «!
Übrigens: auch wenn das dazu notwendige Bundesgesetz noch nicht in Kraft ist, steht fest, dass die Eltern weiterhin Kindergeld beziehen für ihr volljähriges Kind, das sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) entscheidet.
Keine Rechte ohne Nachweis
Ratgeber „Behinderung und Ausweis.“
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Typisch deutsch: keine Rechte ohne Nachweis. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (kvjs) hat die Broschüre „Behinderung und Ausweis. Anträge, Verfahren beim Landratsamt, Merkmale für Nachteilsausgleiche, GdB-Tabelle (Grad der Behinderung) komplett überarbeitet (Stand: Februar 2011). Die Broschüre zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Versorgungsämter (Landratsämter) einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Nur wer einen Schwerbehindertenausweis hat, kann seine Rechte wahrnehmen (z.B. Steuervergünstigungen, besonderer Kündigungsschutz). Sie finden die hilfreiche Broschüre unter » externer Link «
Neufassung Heilmittelrichtlinie
Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen
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Zum 1. Juli 2011 treten die bereits im Januar 2011 beschlossenen Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen in Kraft. So können ab sofort eine Heilmittelbehandlung auch ohne Verordnung eines Hausbesuches an einem anderen Ort als dem der Therapeutenpraxis erbracht werden (§ 11). Möglich ist dies beispielsweise, wenn das behinderte Kind eine Kindertagesstätte oder eine Regelschule besucht. Insbesondere berufstätige Eltern können dadurch leichter die eigene Berufstätigkeit, den Kindergarten- bzw. Schulbesuch des Kindes und die notwendigen Therapien (z.B. Krankengymnastik) miteinander vereinbaren.
Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Die Neufassung der Heilmittelrichtlinie finden Sie unter » externer Link «
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen können Sie in der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses nachlesen unter » externer Link «/
Erinnerung
„Ein Koffer voller Zahnbürsten…“ - am Samstag, 9. Juli 2011 in Stuttgart
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Ganz wenige Plätze sind noch frei, so dass sich ganz Kurzentschlossene noch zu unserer besonderen Tagung „Ein Koffer voller Zahnbürsten …“ anmelden können: Die Bedeutung von Mund- und Zahngesundheit ist Vielen nicht bekannt. Die tägliche Vorsorge, der Besuch beim Zahnarzt ... dies alles stellt Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen. Das ausführliche Programm finden Sie unter » interner Link «
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen
mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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