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Guten Tag ...,
… plötzlich unerwartet ist morgen bereits Heilig Abend. Wussten Sie, dass jeder Dritte hierzulande am 24. Dezember Würstchen mit Kartoffelsalat isst? Und bei jdem Fünften kommt am ersten Weihnachtsfeiertag Gänsebraten, Rotkohl, Knödel und Dessert auf den Tisch. Doch trotz aller Schlemmerei – so sagt eine Studie des amerikanischen National Institut of Healths – nehmen wir über die Feiertage nur 370 Gramm zu. Das ist doch sehr berührigend …
Heute erhalten Sie mit dem lvkm-Newsletter 46/2022 den letzten Newsletter des Jahres 2022, in dem wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht haben ...
Teilhabe
Fristverlängerung fürs Mitmachen bei der Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Baden-Württemberg
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Die Frist zum Mitmachen auf dem Beteiligungsportal war – nicht nur aus unserer Sicht – ziemlich kurz. Daher wurde dem Landesbehindertenbeirat zugesichert, die Beteiligungsfrist um eine Woche zu verlängern. Jetzt können alle die Vorschläge (auch in Leichter Sprache) bis zum 14. Januar 2023 kommentieren. Wenn Ihnen das Verfahren auf dem Beteiligungsportal zu kompliziert ist, können Sie uns auch gerne Ihre Ideen und Anregungen mailen. Unsere Bitte: machen Sie mit und beteiligen Sie sich! Mehr dazu unter » externer Link «
Teilhabe / Arbeit
Landesbehindertenbeirat mit Schwerpunkt „Arbeit“
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Teilhabe am Arbeitsleben ist für Menschen mit Behinderungen oft meist mehr als „nur“ erwerbstätig zu sein und Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen. Arbeit bedeutet auch dazugehören zur Gesellschaft. Das klingt ziemlich pathetisch, zugegeben. Die vielen Beschäftigten mit Behinderung in Inklusionsbetrieben wie z.B. AiS Mössingen mit dem Café Pausa (Mössingen) und dem Kastanienhof (Bodelshausen) sind gelungene Beispiele für Teilhabe am Arbeitsleben. Eine Zusammenfassung der Sitzung des Landesbehindertenbeirates finden Sie unter » externer Link «
Teilhabe / Arbeit
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
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Vorgestern hat die Bundesregierung eine Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Ein wesentlicher Baustein ist die Einführung einer „vierten Stufe“ bei der Erhebung der Ausgleichsabgabe. So sollen Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, künftig für nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Mehr dazu unter » externer Link «
Eine genauere Übersicht über das geplante Vorhaben finden Sie unter » externer Link «
Teilhabe / Beratung
Ab 2023: Veränderungen bei der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
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„Eine für alle“ – unter diesem Motto starteten 2018 die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB), die im Bundesteilhabegesetz – SGB IX – geschaffen wurden. Erstmals wurde auch die Peer-Beratung – also Betroffene beraten Betroffene – in den Mittelpunkt gestellt. Finanziert wurden die EUTB Stellen vom Bund im Zuge einer befristeten Projektförderung. Ab 2023 wird die Förderung der EUTB entfristet und auf eine Regelförderung umgestellt. Die Basis bildet eine Verordnung (EUTBV). Unser Landesverband hat seit 2018 an insgesamt acht Standorten (Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mössingen, Reutlingen, Stuttgart, Süßen und Weingarten) mit ganz viel Kompetenz und Herzblut auf- und ausgebaut. Möglich gemacht haben dies unsere super engagierten Peer Beraterinnen. Dennoch müssen wir zum Jahresende 2022 unsere EUTB Freiburg, Mössingen, Reutlingen und Süßen schließen. Unsere Anträge wurden nicht bewilligt, die Ablehnungsbegründungen nicht nachvollziehbar – und doch blieben unsere Widersprüche erfolglos. Mehr dazu unter » interner Link «
Eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurde diese Woche im Bundestag beraten. Mehr dazu unter » externer Link «
Verbrauchertipp
Ab 2023: mehr Menschen haben Anspruch auf Wohngeld
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Gut zu wissen: aufgrund der steigenden Energiepreise und Inflation hat der Deutsche Bundestag die Voraussetzungen für Wohngeld angepasst. So werden ab 2023 mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen Wohngeldrechner online gestellt, damit Bürgerinnen und Bürger sich schnell einen ersten Überblick verschaffen können, ob sie Anspruch auf WohngeldPlus haben. Dies ersetzt keine Beratung, aber ergänzt diese vorab. Mehr dazu unter » externer Link «
TV-Tipp Weihnachten
FUNK Reihe „Hand drauf“: Folge „Ich feiere Weihnachten anders als du“
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FUNK ist das gemeinsame Jugendangebot von ARD und ZDF. Bereits 2019 veröffentlichte FUNK den Beitrag „Ich feiere Weihnachten anders als du“. Fünf Menschen berichten – in Deutscher Gebärdensprache – wie ihr Weihnachten aussieht. Für Hörende gibt es Untertitel. Hand drauf“ unter » externer Link «
Unser „Zitat zu Weihnachten“
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„Ich will Weihnachten in meinem Herzen tragen und versuchen, es das ganze Jahr zu bewahren.“ (Charles Dickens, englischer Schriftsteller, 1812 - 1870)
Liebe Leserin, lieber Leser, danke, dass Sie uns das ganze Jahr 2022 über begleitet haben und unsere lvkm-newsletter jeden Freitag gelesen haben. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein Frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2023!
Den ersten lvkm-newsletter gibt es am Freitag, 13. Januar 2023.
Bleiben Sie gesund – und begleiten Sie uns auch in 2023 durch das Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider
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