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Guten Tag ...,
…auch wenn heute die Erinnerung an den Fall der Berliner Mauer vor 20 Jahren in den Medien im Vordergrund steht, haben wir einige aktuelle Informationen für Sie zusammengestellt.
Gesundheitstipp
Schutz vor der Schweinegrippe
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Gesundheitsvorsorge ist wichtig. Nicht nur wenn ein neuer Grippevirus wie derzeit die „Schweinegrippe“ die Bevölkerung bedroht. Das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben sieben Hygienetipps zusammengestellt, die helfen, Ansteckungsgefahren zu reduzieren. Dazu zählen: Hände waschen, hygienisch husten, zuhause bleiben, Krankheit erkennen, gesund werden, Familienmitglieder schützen und regelmäßig lüften. Die Tipps zum Nachlesen sowie weitere Informationen finden Sie unter » externer Link «
Rechtstipp
Verfahrensrecht: Bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung gilt eine Jahresfrist
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Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nur dann vollständig, wenn sie darauf hinweist, dass die Klage bei dem zuständigen Sozialgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben ist. § 90 Sozialgerichtsgesetz (SGG) stellt wahlweise diese beide Formen einem Kläger zur Verfügung. Nach dem Willen des Gesetzgebers entscheidet allein der Kläger zwischen den beiden Formen. Damit der Kläger entscheiden kann, muss die Behörde im Widerspruchsverfahren über beide Formen informieren. Fehlt ein entsprechender Hinweis, fehlt es an der notwendigen Belehrung. Im zu entscheidenden Fall hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen über eine Angelegenheit nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) zu entscheiden (Beschluss vom 7.5.2009, Az: L 7 B 111/09 AS). Bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung gilt nicht eine Jahresfrist.
Surftipp
Bundesgesetze im Internet
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Sämtliche Gesetze und Verordnungen des Bundes finden Sie kostenlos – und immer aktuell – im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
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