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Guten Tag ...,
… heute erinnern wir an die „13 Forderungen des Volkes in Baden“, die am 12. September 1847 im „Salmen“ in Offenburg präsentiert wurden. Es geht dabei u.a. um Demokratie („Selbstregierung des Volkes Baden“), das Recht auf Bildung, Presse- und Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und dem Recht auf gerechte Besteuerung.
Zurück aus den Sommferien haben wir Ihnen in unserer heutigen Ausgabe 30/2025 folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht:
Katastrophenschutz
Bundesweiter Warntag am 11. September 2025
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Gestern war der bundesweite Warntag. Pünktlich um 11 Uhr gingen die Warnmeldungen über sämtliche Apps und Sirenen raus. Auf den unterschiedlichsten Wegen soll die Bevölkerung vor Gefahren gewarnt werden. Bis zum 18. September 2025 können Bürgerinnen und Bürger an einer anonymen Umfrage teilnehmen und Rückmeldung geben, wie gut das geklappt hat und wo noch Schwachstellen sind. Die Umfrage finden Sie unter » externer Link «/
Teilhabe / Arbeit
Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte der Eltern behinderter Kinder am Arbeitsplatz
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Regelmäßig berichten uns berufstätige Mütter und Väter behinderter Kinder, dass ihr Arbeitgeber wenig oder kaum Rücksicht auf die Sorgearbeit für ihre behinderte Kinder nimmt: das reicht von den Feslegen von Teamsitzungen zu Zeiten, an denen die behinderten Kinder zuhause betreut werden müssen und geht bis hin zu Aufforderungen, die Berufstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. Gestern hat der EuGH Klartext gesprochen in einem wegweisendes Urteil. Der Tenor: „Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder. Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.“ Arbeitgeber sind verpflichtet, „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen. Der EuGH hatte einen Streitfall aus Italien verhandelt. Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie unter » externer Link «
Mehr Hintergrundinfos dazu finden Sie unter » externer Link «/
Teilhabe / Mobilität
Landesverkehrsministerium: Studie „Gleichstellung in der Mobilität“
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Eine Studie im Auftrag des Landesverkehrsministeriums zeigt: Komplexere Wegketten, mehr Begleitung anderer und die fehlende Unterstützung dieser anderen Wege sorgen dafür, dass sich Frauen weniger frei bewegen können als Männer. Als Handlungsfelder zeigt die Studie auf, dass die Mobilitätsbedürfnisse aller besser zu berücksichtigen sei und komplexere Wegemuster mitzudenken seien. Dies bezieht sich vor allem auf Frauen, die noch immer die Hauptlast der Care-Arbeit tragen. Fehlende Barrierefreiheit wird als weiteres Hindernis – zumindest kurz – erwähnt. Die Studie finden Sie unter » externer Link «
Hör-Tipp
SWR1 Neuanfang: „Trotz Sehbehinderung ist Heike nicht blind fürs Leben“
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Gestern veröffentlichte SWR1 BW einen neuen Podcast in der Serie „Neuanfang: wenn es anders kommt im Leben“. Die Stuttgarterin Heike hat mit Anfang 30 die Diagnose „Sie werden blind“ erhalten. Mit dieser Aussage steht ihre Welt Kopf. Sehbehindert zu sein heißt nicht automatisch hilflos zu sein, sagt Heike heute und fordert mehr Barrierefreiheit ein. Wie kann der Neuanfang gelingen? Heike sagt im Podcast: „Ich kann nur empfehlen: Schau nach Deinen Kraftquellen, was Dich trägt, was Dir ein Lächeln ins Gesicht zaubert, was Dich stärkt. Bei mir ist das mein Glaube, die Musik, Düfte, Farben, tolle Menschen um mich herum. Und: Wichtig ist, auch mal loszulassen!“ Mehr dazu unter » externer Link «
Unser „Zitat der Woche“
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„Jeder große Traum beginnt mit einem Träumer.“ (Harriet Tubman, US-amerikanische Aktivistin für die Abschaffung der Sklaverei, 1822 - 1913)
Bleiben Sie gesund – und genießen Sie das letzte Wochenende der Sommerferien!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck - Schatzmeisterin: Marion Reick-Westphal
Weitere Vorstandsmitglieder:
Sebastian Fuchs, Achim Hoffer, Petra Karus-Vecchio, Petra Nicklas
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