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Guten Tag ...,
… zu Beginn der Sommerferien haben wir erneut einige aktuelle Informationen für Sie …
Ab 26. Juli 2008 Anspruch auf Mobilitätshilfe am Flughafen
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Die Europäische Union stärkt die Rechte von Reisenden mit Behinderung. Behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben ab 26. Juli 2008 einen Anspruch auf kostenlose Assistenz, die sie benötigen, um mit dem Flugzeug zu reisen. Dieser Service beginnt ab dem Betreten des Flughafens – und endet erst, nachdem der Fluggast im Flugzeug Platz genommen hat. Allerdings muss der Fluggast seinen Hilfebedarf mindestens 48 Stunden vor dem Abflug beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft anmelden. Die entsprechende EU-Verordnung 1107/2006 gilt für Flughäfen mit mehr als 150.000 Reisenden jährlich. Bislang bot der Flughafen Stuttgart diese Unterstützung freiwillig an. Der Anspruch auf Unterstützung besteht im übrigen nicht nur beim Abflug sondern auch für die Ankunft.
Rasch bewerben
„Echt gut in Baden-Württemberg“
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Baden-Württemberg gilt als das Bundesland mit den meisten ehrenamtlichen Bürgern. Rund 42 Prozent aller Baden-Württemberger engagieren sich ehrenamtlich. Zum 5. Mal wird nun der Ehrenamtspreis „Echt gut!“ ausgelobt. Gesucht werden sozial Engagierte, junge Macher, aktive Umweltschützer usw. Eine Bewerbung ist möglich bis zum 12. September 2008. Ausführliche Informationen unter www.echt-gut-bw.de/bewerbung/index.php
Eltern fragen Eltern I
Windelversorgung
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Ein Vater eines körperbehinderten volljährigen Kindes berichtete, dass seine gesetzliche Krankenkasse die bisherige Versorgungspraxis mit Windeln geändert hat. Früher wurde der individuelle Bedarf gewährt. Seit kurzem gibt es nur noch eine „Standardwindel für alle Fälle“ (ohne zu unterscheiden, ob tags oder nachts unterschiedliche Bedarfe vorliegen) – direkt vom Großhändler. Wir fragen Sie: wie sieht die Windelversorgung in Ihrer Familie aus? Wo läuft es gut? Wo gibt es Probleme? Wir sammeln Ihre Rückmeldungen und suchen bei Schwierigkeiten gemeinsam nach Lösungen!
Eltern fragen Eltern II
Arzneimittelversorgung
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Jeder weiß, dass gesetzlich versicherte Patienten bei Medikamente bis zur Härtefallgrenze Zuzahlungen leisten müssen. Eltern berichten, dass sie bei manchen Medikamenten auch anschließend noch Zuzahlungen leisten müssen, also nicht befreit sind. Machen Sie ähnliche Erfahrungen? Schreiben Sie uns!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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