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Guten Tag ...,
… wussten Sie, dass heute der „Weltbummeltag“ ist? Es gibt ihn seit 1979 und hat das Ziel, die Welt daran zu erinnern es langsam angehen zu lassen. Machen Sie also heute einfach mal langsamer, schauen Sie den Wolken am Himmel nach, genießen Sie das Leben, lassen Sie die Seele baumeln … der „Weltbummeltag“ war die Antwort auf den Jogging-Hype Ende der 1970er Jahre …
In unserer heutigen Ausgabe 24/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht - wobei der Schwerpunkt aus aktuellem Anlass erneut auf Corona liegt.
Gesundheit
Corona-Warn-App steht zum download bereit – barrierefrei und datenschutzkonform!
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Auf sie hat die Welt seit Monaten gewartet … seit Dienstag ist sie da und bereits über 8 Millionen mal aufs Handy geladen worden: die Corona-Warn-App. Die App wurde im Auftrag der Bundesregierung entwickelt – zum Teil bei uns im Ländle, im Schwarzwald. Sie hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten und ob sich daraus ein Ansteckungsrisiko Corona ergibt. Die Corona speichert die Daten dezentral auf dem eigenen Handy. Sie ist barrierefrei und datenschutzkonform. Es gibt auch Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache. Die App kann kostenlos im App Store und bei Google Play heruntergeladen werden. Die Nutzung der App ist freiwillig. Mehr dazu unter » externer Link «
Gesundheit
Studie: Kinder sind nicht die „Corona-Treiber“ – Kita, Schulkindergarten und Grundschule starten ab 29. Juni 2020 wieder mit dem „Regel-Betrieb“
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Wann geht es endlich wieder richtig los? Diese Frage hören wir sehr oft. Nachdem die Kinderstudie der Unis Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm gezeigt hat, dass die Kinder bis 10 Jahre nicht die „Treiber“ in der aktuellen Corona-Krise sind, hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass ab 29. Juni 2020 wieder in Kindertagesstätten, Kinderpflege, Schulkindergarten und Grundschulen in den „Regel-Betrieb“ gewechselt werden kann. Es gelten weiterhin strenge Hygiene-Regeln. Die Abstandsregeln selbst entfallen in diesen Bereichen. Die Einrichtungen müssen entsprechende Konzepte vorlegen. Alle offenen Fragen sind indes noch nicht geklärt. Einen ersten Überblick über den neuen „Regel-Betrieb“ finden Sie unter » externer Link «/
Gesundheit
Corona Verordnung Baden-Württemberg – gültig ab 29. Juni 2020
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Am 16. Juni 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg erneut die Corona-Verordnung geändert. Darin werden u.a. die Voraussetzungen für Kita und Grundschule geregelt. Maskenpflicht und Mindestabstand von 1,50 m gelten auch über den 29. Juni 2020 hinaus. Lockerungen gibt es bereits jetzt z.B. für Treffen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Doch für alle Treffen und Versammlungen gilt, dass ein entsprechendes Abstands- und Hygienekonzept vorliegt. Mehr dazu unter » externer Link «/
Gestern haben die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbart, dass Großveranstaltungen mindestens bis 31. Oktober 2020 nicht erlaubt sind. Dies gilt insbesondere für Straßenfeste, Jahrmärkte, usw., da dabei die Nachverfolgung der Kontakte erkrankter Personen äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Diese Regelung ist aber in der aktuellen Corona-Verordnung noch nicht enthalten.
Arbeit
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Baden-Württemberg
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Allen Lockerungen der letzten Wochen zum Trotz bestehen u.a. in stationären Wohneinrichtungen (Pflege, Behindertenhilfe) und Wohngemeinschaften noch Einschränkungen in Sachen Besuche und draußen unterwegs sind. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit und basiert auf der Annahme, dass besonders vulnerable Personen in gemeinschaftlichen Wohnformen leben und daher einen besonderen Schutz bedürfen. Bewohner, die die Einrichtung verlassen, müssen nach ihrer Rückkehr 14 Tage lang eine Mund-Nasen-Bedeckung in den Gemeinschaftsbereichen tragen, sofern es aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht unzumutbar ist (§ 3 Abs. 13). Grundsätzlich gilt auch hier, dass die Einrichtungen entsprechende Hygienekonzepte vorliegen haben. Die gesamte Verordnung finden Sie unter » externer Link «
Gesundheit
Corona Verordnung Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – ab 16. Juni 2020
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Vergangenen Freitag hatten wir im lvkm-Newsletter 23/2020 die neue Verordnung angekündigt, die nun seit 16. Juni 2020 gilt. Menschen mit Behinderungen können seit Dienstag wieder zurück in die WfbM (einschl. Förder- und Betreuungsbereich bzw. selbständige Tagesförderstätten). Die Einrichtungen haben entsprechende Hygienekonzepte vorzuhalten, in die auch der Fahrdienst einbezogen ist. Auch Therapien usw. in den Einrichtungen sind möglich, da diese zum Teil erst Menschen mit Behinderungen die Arbeit ermöglicht. Insgesamt ist darauf zu achten, dass die einzelnen Bereiche getrennt sind, Mindestabstände eingehalten werden und so das Risiko einer Ansteckung reduziert ist. Daraus ergibt sich, dass es nicht mehr eine freiwillige Entscheidung des Einzelnen ist, an seinen WfbM-Arbeitsplatz zurückzukehren. Die vielen Anrufe diese Woche zeigen uns, dass bei den Familien noch sehr viel Unsicherheit besteht. Die Corona VO WfbM finden Sie unter » externer Link «
Gesundheit
Öffentliche Anhörung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
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Die Kritik an dem Gesetzentwurf des IPREG lässt von Seiten der Verbände behinderter Menschen nicht nach. aus Sicht der Verbände behinderter Menschen mehr als ein Ärgernis, dass das Gesetzgebungsverfahren während der Corona-Krise nicht ausgesetzt wird. Menschen mit Intensivpflegebedarf und deren Familien haben derzeit vordringliche existenzielle Probleme zu lösen – und keine Chance, gegen das Gesetz zu protestieren. Die Forderung ist klar: auch künftig muss die Versorgung mit häuslicher Intensivpflege durch die Krankenkassen sichergestellt werden. Unser Bundesverband (bvkm) hat dazu eine sehr ausführliche Stellungnahme abgegeben. Da auch der Bundesrat, also die Länderkammer, das Gesetz beraten muss, haben wir den Landessozialminister schriftlich um Unterstützung unseres Anliegen gebeten.
Am Mittwoch fand in Berlin eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Eine Zusammenfassung der Anhörung, den Gesetzentwurf – aber auch das Video der Anhörung finden Sie unter » externer Link «
Unsere „Freude der Woche“ 1
Deutscher Hörfilmpreis 2020 für die SWR-Serie „Der Krieg und ich“
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Roter Teppich und großartige Gala gab es nicht. Aufgrund der Corona-Krise wurde dieses Jahr der Deutsche Hörfilmpreis vom Deutschen Sehbehinderten- und Blindenverband (DSVB) online verliehen. In der Kategorie „Kinder- und Jugendfilm“ hat die SWR-Serie „Der Krieg und ich“ überzeugt. Erzählt wird der Krieg aus der Perspektive der Kinder. Die Folgen mit Audiodeskription finden Sie unter » externer Link «
Unsere „Freude der Woche“ 2
Europaparlament: Strategie zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
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Am Mittwoch hat das Europaparlament eine Strategie zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Gerade die Coronavirus-Pandemie habe gezeigt, wie stark Menschen mit Behinderung diskriminiert würden. Darüber hat der Deutschlandfunk berichtet. Mehr dazu unter » externer Link «
Inhaltlich geht es u.a. um eine bessere Mitwirkung in allen Politikbereichen, Barrierefreiheit, Selbstbestimmung, Schwerbehindertenausweis. Mehr dazu unter » externer Link «
Unser „Zitat der Woche“
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„ich habe keine Zeit, mich zu beeilen.“ (Igor Strawinsky, russischer Komponist und Dirigent, 1882 - 1971)
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider
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