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Guten Tag ...,
… vor 100 Jahren erhielt der Erfinder der Dauerwellen, Karl-Ludwig Nessler aus Todtnau im Schwarzwald, ein Patent für die Herstellung der Lockenpracht. Für die Modebegeisterten war dies eine Jahrhunderterfindung. Ein anderes Jahrhundertprojekt wurde diese Woche mit dem ersten Spatenstich gestartet: Stuttgart 21 und der damit verbundene Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes. Unsere weiteren Informationen in unserem newsletter 5/2010 für Sie:
Spatenstich
Stuttgart 21 – Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes
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Im Zuge von „Stuttgart 21“ wird der Stuttgarter Hauptbahnhof komplett sein Gesicht verändern. Aus dem Kopfbahnhof wird ein Durchgangsbahnhof. Die Gleise werden unter die Erde verlegt. Dieses „Jahrhundertprojekt“ wird bis zur Fertigstellung Jahre brauchen. Doch wie kann Barrierefreiheit in dieser langen Bauzeit erreicht werden? Damit Rollstuhlfahrer und andere mobilitätseingeschränkte Menschen nicht außen vor bleiben, haben sich in Stuttgart verschiedene Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen zusammengeschlossen, mit dem Ziel, Barrierefreiheit zu gewähren. Gemeinsam mit dem Körperbehindertenverein Stuttgart arbeitet auch unser Landesverband in dieser Initiative mit.
Broschüre
Willkommen – wenn es anders kommt
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So verschieden die Ursachen einer Behinderung sein können, so unterschiedlich sind auch die möglichen Beeinträchtigungen eines Kindes. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat nun – auch mit Unterstützung unseres Bundesverbandes – eine Erstinformation für Eltern mit dem Titel „Willkommen – wenn es anders kommt“, die ein behindertes oder chronisch krankes Kind bekommen haben, veröffentlicht. Die gut gelungene Broschüre finden Sie unter » externer Link «
„Willkommen – das andere Wunschkind“ lautet der Titel der Broschüre, die für Ärztinnen und Ärzte erarbeitet wurde. Die Broschüre gibt es unter » externer Link «
Zusatzbeitrag
gesetzliche Krankenversicherung
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Seit 2009 können gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Die ersten Krankenkassen haben bereits Zusatzbeiträge von 8 Euro je Monat oder sogar höher angekündigt. Allen Versicherten steht in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Mitversicherte Familienangehörige (z.B. Kinder, nicht berufstätige Ehepartner) müssen keinen Zusatzbeitrag zahlen. Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung wegen Alter oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung sowie Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe erhalten, müssen einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Diesen übernimmt das Grundsicherungsamt bzw. das Sozialamt. In Härtefällen übernimmt die Agentur für Arbeit den Zusatzbeitrag für Bezieher des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“). Mehr dazu finden Sie in den Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit unter » externer Link «
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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