Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 39/2015

Guten Tag ...,

… wenn es im November nochmals sommerlich warm wird wie dies heuer der Fall ist, bezeichnen die Meteorologen dieses Phänomen als „Martini-Sommer“. Den Namen dieser Wetterlage geht auf den heiligen Martin zurück, dessen Namenstag wir am Mittwoch feierten. Und am 11.11. starteten die Närrinnen und Narren auch in die 5. Jahreszeit …
In unserem Newsletter 39/2015 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Kindergeld
Steueridentifikationsnummer zusätzliche Voraussetzung für Kindergeld ab 1.1.2016
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Achtung, aufgepasst! Ab 1. Januar 2016 gibt es Kindergeld (egal, ob behinderte oder nicht behinderte Kinder!) nur noch, wenn der zuständigen Familienkasse die Steueridentifikationsnummern der kindergeldberechtigten Kindern und Elternteile schriftlich (!) vorliegen. Diese Neuregelung dient dazu, Doppelzahlungen zu vermeiden. Der Haken: Wer nicht bis spätestens Dezember 2015 der Familienkasse diese Steueridentifikationsnummern mitgeteilt hat, bekommt das Kindergeld gestrichen, muss ggf. einen neuen Antrag stellen – und erhält das Kindergeld nicht rückwirkend! Unser Tipp an alle Kindergeldbezieher: ganz schnell handeln, denn eine extra Info vom Finanzamt gibt se dazu nicht!!!
Das Bundeszentralamt für Steuern hat in einer Pressemitteilung am 27. Oktober 2015 auf die Neuregelung hingewiesen sowie Fragen und Antworten dazu veröffentlicht. Diese Infos finden Sie unter » externer Link «


Wohnen
Innovationen testen - Modell LebensPhasenHaus in Tübingen
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Neue Wohnformen im Alter und Behinderung ausprobieren, sich von Technik im Alltag unterstützen lassen, Barrierefreiheit zuhause erleben – dies alles (und noch viel mehr) will das Sozialministerium im Modellprojekt „LebensPhasenHaus“ in Tübingen zeigen. Interessierte können sich das Haus anschauen und ausprobieren. Wissenschaft, Bauwirtschaft, Handwerk, Technik und viele andere arbeiten eng zusammen, um Menschen mit Unterstützungsbedarf eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben zu geben. Mehr dazu unter » externer Link «/


Teilhabe
Bvkm: Bedeutung der Bedarfsfeststellung und Leistungsplanung im neuen Teilhaberecht
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In der neuesten Ausgabe der BAR-Info 5/2015 bezieht Norbert Müller-Fehling, Geschäftsführer des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Stellung zu den geplanten Änderungen. Mit der Reform der Eingliederungshilfe in einem neuen, sozialhilfeunabhängigen Teilhaberecht sind tiefgreifende Veränderungen insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen und Alltagsgestaltung verbunden. Den ganzen Artikel finden Sie unter » externer Link «/


Kommunikation
Paritätische Arbeitshilfe: bildgestützte Kommunikationshilfe in der Flüchtlingshilfe
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Der "First Communication Helper For Refugees" ermöglicht eine einfache Kommunikation ohne Fremdsprachenkenntnisse (2 Seiten voller Symbole aus dem Alltag). Die Verständigung erfolgt über das Zeigen auf Symbole. Die Arbeitshilfe unterliegt der Creative Commons License, er darf in unveränderter Form beliebig vervielfältigt werden. Mehr dazu unter » externer Link «/


Lesetipp
Phil Hubbe / Knud Kohr: „Scooterman – Schwer behindert …schwer zu stoppen!“
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Das Thema „E-Scooter“ im Blick auf die Beförderung in Bussen und Bahnen beschäftigt inzwischen die Gerichte. „Scooterman“ beschreibt – satirisch überspitzt – den Alltag mit Multipler Sklerose an der Seite des Elektroscooters „Harry“ und den Figuren im Buch setzen auf bissigen Humor und beschreiben auf ihre ganz besondere Weise das Abenteuer Leben. „Scooterman“ (96 Seiten), ist im Lappan-Verlag (ISBN 978-3-8303-3385-2) erschienen und kosten 9,95 Euro. Mehr Infos (einschl. Leseprobe) finden Sie unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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