Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 29/2012

Guten Tag ...,

… wussten Sie, dass am Montag der „Internationale Tag der Freundschaft“ war? Außerdem ritt vor 50 Jahren erstmals Winnetou über die Filmleinwand. Ja, und dann gibt es noch die Geschichte aus dem Supermarkt Westside Market NYC (2840 Broadway), der stolz verkündete, der erste Supermarkt New Yorks mit einem „Männer-Regal“ zu sein ...
In unserem heutigen newsletter 29/2012 finden Sie folgende aktuelle Informationen rund um das Leben mit Behinderung.


Alle inklusive!
Vorschlag für Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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Seit 3 ½ Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Der Landesbehindertenbeirat hat am 27. April 2012 Vorschläge für Handlungsfelder (Bildung, Arbeit, Wohnen, Barrierefreiheit, Gesundheit, Kultur / Freizeit / Sport, Persönlichkeitsrechte), Ziele und Maßnahmen für das weitere Beteiligungsverfahren zur Ermittlung von Grundlagen für die Erarbeitung eines Umsetzungsplans zur Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Baden-Württemberg einvernehmlich verabschiedet. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass die Landesregierung in Kooperation mit Betroffenenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden sowie den Kommunen einen eigenen Umsetzungsplan erarbeiten wird. Der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer will nun diese Empfehlungen breit diskutieren und hat dazu 4 Regionalkonferenzen in den 4 Regierungsbezirken angekündigt. Ausdrücklich ruft er dazu auf, bereits jetzt zu den Empfehlungen Stellung zu beziehen. Sie finden die Empfehlungen, an denen auch unser Landesverband mitgearbeitet hat, unter » externer Link «


Wohnen
Heimaufsicht: neuer Prüfleitfaden für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
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Am gestrigen Donnerstag hat Sozialministerin Katrin Altpeter MdL den neuen Prüfleitfaden der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Heimaufsicht in Baden-Württemberg überprüft Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Zukunft mithilfe eines speziell für diese Heime entwickelten Prüfleitfadens. „Mit dem neuen Leitfaden stellen wir sicher, dass die Heimaufsicht bei ihren Kontrollen den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung trägt“, so die Ministerin. „Mit dem neuen Prüfleitfaden können wir besser auf die Interessen der Bewohner von Heimen eingehen und ihre Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung fördern.“ Die Pressemitteilung sowie (im Anhang) die Arbeitshilfe für die Heimaufsicht in den 44 Stadt- und Landkreisen finden Sie unter » externer Link «
Wir sind an Ihren Erfahrungen sehr interessiert! Welche Erfahrungen haben Sie mit der Heimaufsicht? Schreiben Sie uns, wir sammeln gerne Ihre Rückmeldungen und geben sie an das Sozialministerium weiter – ganz im Sinne von „nichts über uns ohne uns“.


Alle inklusive?
Aktuelles zur Pränataldiagnostik
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Der vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom wird wohl im August 2012 auf den Markt kommen. Schon steht die nächste Debatte an. Bundesbehindertenbeauftragter Hubert Hüppe warnt in einer Pressemitteilung davor, die Regelungen der Präimplantationsdiagnostik (PID) noch weiter zu öffnen. Unser Landesverband sieht die Entwicklungen kritisch. Die aktuelle Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten finden Sie unter » externer Link «


Frauen
Broschüre: "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland"
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Im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend wurde die Lebenssituation von Frauen mit Behinderung untersucht. Die Studie liefert erstmalig repräsentative Daten über Diskriminierungen und Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen. Die Bestandsaufnahme soll die Basis bilden für gezielte Strategien und Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt. Die Broschüre gibt auch in leichter Sprache. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «


Verbrauchertipp
„Button-Lösung“ schützt seit 1. August 2012 vor Kostenfallen im Internet
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Ein neues Gesetz schützt Internetnutzer besser vor Kostenfallen. Internetanbieter sind nun verpflichtet, unmittelbar vor einer Bestellung den Verbraucher über die wesentlichen Vertragsinhalte – zum Beispiel den Preis – gut sichtbar zu informieren. Wer sich in der Vergangenheit im Internet bewegt hat und Angebote nutzen wollte, musste genau hinschauen. Oft waren Internetseiten so trickreich gestaltet, dass mit der Nutzung verbundene Kosten nicht klar erkennbar waren. Denn Kosten können bereits durch das reine Bereitstellen einer Information anfallen und nicht nur bei Erwerb. Internetnutzer vermuten mitunter nicht, dass sie zur Kasse gebeten werden, zumal wenn ähnliche Informationen sonst kostenlos erhältlich sind. Mehr Infos dazu gibt es unter » externer Link «

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Haußmannstrasse 6
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