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Guten Tag ...,
… wussten Sie, dass das Krokodil zum „Zootier des Jahres 2021“ gewählt wurde? Krokodile teilten sich ihren Lebensraum mit den Dinosauriern. Seit mehr als 200 Millionen Jahren leben sie – in ihrer Entwicklung kaum verändert – auf der Erde. Der Mensch dringt immer mehr in deren Lebensraum ein, verringert deren Lebensraum. Inzwischen sind Krokodile stark gefährdet und einige Arten sogar von der Ausrottung bedroht. Unser Landesverband hat einen engen Bezug zu Krokodilen, denn das Gebäude, in dem unsere Geschäftsstelle untergebracht ist, heißt „Krokodil“ ….
In unserer heutigen Ausgabe 6/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ohne Corona geht es auch noch nicht …
Gesundheit
Seit Montag (8. Februar) gilt die neue Coronavirus Impfverordnung des Bundes
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Da gibt es nichts zu beschönigen, der Impfstoff gegen Covid19 ist knapp und noch nicht in ausreichender Zahl verfügbar. Deshalb muss eine Reihenfolge geben, damit die besonders gefährdete Gruppen vorrangig geschätzt werden. Und dazu zählen aus unserer Sicht Menschen mit komplexen Behinderungen. Die seit Montag geltende Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wurden die Prioritäten nochmals angepasst. Viele unsere Mitglieder fallen – unabhängig vom Alter – unter die Kategorie 2 (hohe Priorität). Doch die Verwirrung ist riesig, weil in der Verordnung nie von körper- und mehrfachbehinderten Menschen geredet wird. Dies wurde nicht vergessen sondern es geht um die Krankheitsbilder, die hinter den jeweiligen Behinderungen stecken, weshalb eine Erkrankung mit Covid19 so gefährlich macht. Besonders gefährdet sind Menschen, deren Immunsystem nicht so stark ist. Wir sind in ständigem Dialog mit dem Landessozialministerium, damit wir rasch eine verständliche Auslegung der geltenden Verordnungen erhalten. Es wird dort auch mit Hochdruck Wege und Lösungen gesucht, wie möglichst rasch Menschen mit Behinderungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe ein Impfangebot gemacht werden kann. Alles ist stark abhängig davon von der vorhandenen Impfstoffmenge.
Ein Kritikpunkt hat die neue Verordnung bereits gelöst: bis zu zwei engen Kontaktpersonen sind ebenfalls in der Gruppe mit hoher Priorität. So können sich Eltern komplex behinderter Kinder frühzeitig impfen lassen.
Die seit Montag geltende Verordnung finden Sie unter » externer Link «
Schreiben Sie uns Ihre Fragen zum Impfen an info@lv-koerperbehinderte-bw.de
Gesundheit
Nächtliche pauschale Ausgangssperre ist durch das Sozialministeriums aufgehoben
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Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die allgemeine nächtliche Ausgangssperre für unzulässig erklärt hat, hat die Landesregierung reagiert und per Erlass aufgehoben. Seit gestern (11. Februar 2021) gilt die landesweite allgemeine nächtliche Ausgangssperre nicht mehr. Allerdings können aufgrund der regionalen Infektionslage eine Ausgangssperre eine geeignete Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sein. Deshalb sieht der Erlass des Landessozialministeriums vor, dass es über Allgemeinverfügungen regional nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und 5 Uhr festgelegt werden können. Weitere Infos sowie die Liste der Stadt- und Landkreise, in denen weiterhin Ausgangssperren gelten, finden Sie unter » externer Link «/
Gesundheit
Dauerbaustelle „Windelversorgung“ – Argumentation Inkontinenzhilfe des bvkm
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Seit über zehn Jahren gibt es den nervenaufreibenden Kampf um geeignete Windeln (Inkontinenzhilfen) in ausreichender Zahl und Qualität. Aktuell erreichen uns wieder Hilferufe von Familien, die fast von heute auf morgen nicht mehr mit den bewährten Produkten beliefert werden sollen – weil es zu teuer ist. Das geht gar nicht. Und in keinem Gesetz steht drin, dass man am Tag nur eine oder maximal zwei oder drei Windeln brauchen darf. Daher zum wiederholten Male: Betroffene müssen nur 10 Euro im Monat dazuzahlen – egal, wie hoch der Bedarf an Windeln ist. Denn niemand wird doch ernsthaft glauben, dass die Familien aus Jux und Dollerei Windeln bestellen und im Keller einfach so bunkern …
Die Argumentationshilfe unseres Bundesverbandes bvkm finden Sie unter » externer Link «/
Für alle, für die das Thema neu ist: die Wochenzeitschrift Kontext greift das Thema am Beispiel unserer Mitgliedsfamilie Hofmann aus Esslingen auf: „Wir bitten um etwas Geduld“ – siehe unter » externer Link «
Fernsehtipp
FUNK: „Die da oben – die Politik diskriminiert Menschen mit Behinderungen – oder?
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Inklusion bedeutet auch, dass inzwischen gesetzlich verankerte Rechte im Alltag gelebt werden können. "Die da oben: die Politik diskriminiert Menschen mit Behinderungen - oder?" fragt FUNK (das öffentlich-rechtliche Angebot für junge Menschen) in einem Beitrag. Der Beitrag rüttelt auf und macht deutlich, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderung (und ihre Familien und Freunde) sich einmischen. Sehen Sie selbst unter » externer Link «
In Kürze gibt es von uns in diesem Newsletter einen Schwerpunkt zur Landtagswahl am 14. März 2021, u.a. mit den Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine, Wahlinfos in Leichter Sprache ...
Unser „Zitat der Woche“
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„Überquere erst den Fluss bevor du dem Krokodil sagst, dass es Mundgeruch hat.“ (Sprichwort aus China)
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider
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