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Guten Tag ...,
… der heutigen LVKM-Newsletter trägt die Überschrift „Alles, was Recht ist“. Ab heute, am 1. Juli 2008, gelten neue Gesetze, die sich auch auf Menschen mit Behinderungen auswirken.
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – SGB XI –
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An manchen Stellen ist die Umsetzung der Reform der Pflegeversicherung noch unklar. Ab sofort haben pflegebedürftige Kinder bis zum 18. Lebensjahr auch einen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe – unabhängig von der bisherigen Verhinderungspflege. Wir klären derzeit mit den Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden, was Familien künftig zu beachten haben.
Zum 1. Juli 2008 werden aber die Leistungen der Pflegeversicherung, aber auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung, leicht erhöht. Ab sofort gibt es für
- die ambulante Pflegesachleistung monatlich: 420 Euro (Stufe I), 980 Euro (Stufe II), 1.470 Euro (Stufe III). Die Stufe III für Härtefälle (1.918 Euro) wurde nicht angehoben.
- Pflegegeldleistung monatlich: 215 Euro (Stufe I), 420 Euro (Stufe II), 675 Euro (Stufe III). Der Beratungseinsatz kann von „anerkannten Beratungsstellen“ erbracht werden. Die Vergütung des Beratungseinsatzes wird um 5 Euro erhöht.
- Verhinderungspflege: 1.470 Euro jährlich
Landesheimgesetz Baden-Württemberg
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Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg die Gelegenheit der Föderalismusreform genutzt und ein Landesheimgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Es orientiert sich an dem bisherigen Bundesrecht. Im Mittelpunkt stehen Verbraucherschutz und Qualitätssicherung. Betreute Wohngruppen für behinderte Menschen, deren Ziel die Teilhabe in der Gesellschaft ist, fallen nicht unter das Heimrecht, sofern sie nicht mehr als acht Plätze haben. Allerdings ist aus Sicht unseres Landesverbandes die Abgrenzung, welche betreute Wohngruppen unter das Heimrecht fallen und welche nicht, zu ungenau und muss daher noch geklärt werden. Den Gesetzestext (Landtagsdrucksache 14/2811) ist zu finden unter www.landtag-bw.de.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg erarbeitet derzeit an den Ausführungsbestimmungen, insbesondere zu den baulichen Mindestvoraussetzungen und zur Mitwirkung. Unser Landesverband arbeitet in den vom Ministerium eingesetzten Projektgruppen aktiv mit.
Grundsicherung
Kostenloses Mittagessen in der Werkstatt
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Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Kürzung der Grundsicherung bei Bezug eines kostenlosen Mittagessens in der WfbM sowie zur Anwendbarkeit von § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts) im Rahmen der Grundsicherung hat der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte seine entsprechenden Musterwidersprüche aktualisiert. Sie sind abrufbar unter: » externer Link «
Kraftknoten – neue Urteile
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Aufgrund der neuen Rechtsprechung zum Kraftknoten hat der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte seine Musterwidersprüche für Schüler und Werkstattbeschäftigte sowie die Übersicht über die bislang zum Kraftknoten ergangenen Urteile aktualisiert. Sie sind abrufbar unter: » externer Link «
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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