Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 5/2025

Guten Tag ...,

… bitte ziehen Sie sich in der winterlichen Kälte warm an. Dann sind Sie auch für den heutigen bundesweiten „dicker-Pulli-Tag“ passend angezogen. Der Aktionstag wurde 2020 in Bonn erstmals gefeiert als Aktionstag zum Energiesparen. Klar, wer einen dicken Winterpullover trägt, hat es im wahrsten Sinne schon wollig warm ...

In unserer heutigen Ausgabe 5/2025 haben wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht:


Teilhabe
Bundesteilhabegesetz: Es beginnt mit der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
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Noch immer stecken wir mittendrin in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Es beginnt mit der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs im Rahmen der Gesamt- bzw. Teilhabeplanung. Das Gesetz besagt, dass die Bedarfsermittlung im Dialog auf Augenhöhe zwischen der Fachkraft des Trägers der Eingliederungshilfe und dem Menschen mit Behinderung in einem standardisierten Verfahren erfolgt. Dazu wurde in Baden-Württemberg das sog. BEI_BW entwickelt. Am 19. November 2024 lud das Landessozialministerium alle Beteiligten ein, um die Änderungen des überarbeiteten BEI_BW vorzustellen. Nun steht die Videodokumentation (mit UT) zur Verfügung unter » externer Link «

Alle Informationen zum BEI_BW finden Sie unter » externer Link «


Recht
Seit Jahresbeginn 2025 längere Postlaufzeiten – Auswirkung auch auf Beginn der Fristen für Rechtsmittel (Widerspruch, Klage)
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Vielleicht wundern Sie sich, weshalb wir die Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts in unserem lvkm-Newsletter thematisieren. Ganz einfach, weil es auch Menschen mit Behinderungen und ihre Familien betrifft. Zentrale Änderung ist die längere Postlaufzeit. Seit Jahresbeginn 2025 werden Briefe normalerweise innerhalb von drei bis vier Werktagen (bislang ein bis zwei Werktage) zugestellt. Das hat Folgen für die gesetzliche Zustellungs- und Bekanntgabeannahme – und damit auch für den Beginn von Widerspruchs- und Klagefristen. Unser Tipp: immer auch den Briefumschlag mit dem Poststempel noch aufbewahren. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Neuerungen kompakt zusammengestellt unter » externer Link «/


Teilhabe / Bundestagswahl
Wir haben die Wahl: Seit gestern ist der Wahl-O-Mat frei geschaltet
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In gut zwei Wochen findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Seit gestern ist der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung online. Gut zu wissen: der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung sondern vielmehr eine Informationsangebot zur Bundestagswahl. Alle 29 Parteien, die zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Bereits am Starttag haben über 5 Millionen Menschen den Wahl-O-Mat genutzt. Sie finden diesen unter » externer Link «


Gesundheit
Kleine Verbesserung bei der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen
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Bereits am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das sog. Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Darin enthalten sind u.a. Verbesserungen bei der hausärztlichen Versorgung sowie kleine Fortschritte bei der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen. Künftig gilt: Wenn ein SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) oder MZEB (Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen) ein Hilfsmittel empfiehlt, dann soll die Krankenkasse den Antrag grundsätzlich ohne Prüfung genehmigen, also von der medizinischen Notwendigkeit ausgehen. Allerdings darf die Empfehlung des SPZ oder MZEB nicht älter als drei Wochen sein. Auf diese Änderung wies der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel hin. Die Zustimmung durch den Bundesrat gilt als sicher. Aus unserer Sicht ist dies eine kleine Verbesserung für Menschen mit komplexen Behinderungen, die allerdings nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass es viel zu wenige MZEB gibt. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit / Medientipp
Hörspielpodcast für Kinder (und Erwachsene): „Taxi ins Mich – Es zuckt“ (Folge 9)
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„Taxi ins Mich“ ist ein Hörspielpodcast für Kinder, die die Apotheken-Umschau veröffentlicht. In Folge 9 geht es darum, was es bedeutet, querschnittsgelähmt zu sein. Aus dem Inhalt: „Tessa, Yassin und Ella lernen Dennis kennen, als der in ihrer Schule über sein Leben mit Querschnittslähmung spricht. Alle, besonders Tessa, sind völlig hingerissen. Als sich dann herausstellt, dass Dennis einen Auftrag für Toni und ihr Taxi hat, ist den dreien klar: da müssen sie mit! Und so fahren die vier in Dennis’ Wirbelsäule und sehen sich an, wie eine Querschnittslähmung im Rückenmark aussieht. Aber: Was hat das alles mit Glühbirnen zu tun? Und: Was zuckt am Ende zuckt denn nun eigentlich?“ Sie finden den 30-minütigen Beitrag (mit UT) unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Mode ist nichts, war nur in der Kleidung existiert. Mode ist in der Luft, auf der Straße. Mode hat etwas mit Ideen zu tun, mit der Art wie wir leben, mit dem, was passiert.“ (Coco Chanel, französische Modeschöpferin, 1883 - 1971)


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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